Individualbesteuerung: Worum geht es?
Die Schweizer Bevölkerung stimmt am 8. März 2026 darüber ab, ob verheiratete Paare künftig individuell besteuert werden sollen. Bislang verfassen Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung und ihre Einkommen werden zusammengezählt. Das ergibt in vielen Fällen eine höhere Steuerklasse – die sogenannte «Heiratsstrafe». Dieses erhöht vor allem bei Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen die Steuerlast.
Diese Regelung stammt aus einer Zeit, in der die meisten verheirateten Frauen nicht erwerbstätig waren. Doch die gesellschaftliche Realität hat sich verändert und deshalb steht auch die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren seit längerer Zeit zur Diskussion. Kritiker bemängeln, dass das bestehende Modell traditionelle Familienmodelle bevorzugt und moderne Lebensformen benachteiligt.
Ziel der Reform ist es, eine Besteuerung unabhängig vom Zivilstand einzuführen und so die «Heiratsstrafe» abzuschaffen. Wird die Reform angenommen, füllt jede erwachsene Person eine eigene Steuererklärung aus und wird individuell besteuert, unabhängig davon, ob sie verheiratet ist, in einer eingetragenen Partnerschaft lebt oder ledig ist. Dieses Modell soll für mehr Fairness und Transparenz sorgen und auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene gelten.
Zusätzlich sieht die Vorlage eine Anpassung des Steuertarifs vor. So sollen die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen abgesenkt und für sehr hohe Einkommen leicht erhöht werden. Ausserdem ist eine deutliche Erhöhung der Kinderabzüge auf Bundesebene vorgesehen. Die Kantone können eigene Regelungen treffen.
Wer würde zu den Gewinnern und wer zu den Verlierern der Reform gehören?
Der Bund rechnet damit, dass durch die Individualbesteuerung etwa die Hälfte der Steuerpflichtigen von günstigeren Steuern profitieren würde und etwa jeder Siebte künftig mehr Steuern zahlen müsste. Bei den übrigen würde sich nicht viel ändern. Wer konkret von der Reform profitieren würde, hängt von vielen Faktoren ab. Generell lässt sich folgendes sagen:
Ehepaare mit zwei Einkommen
Sie würden im Saldo von günstigeren Steuern profitieren, vor allem, wenn sie annähernd gleich viel verdienen. Aber auch Paare, in denen ein Partner Teilzeit arbeitet und deshalb weniger Einkommen hat als der andere, würden weniger Steuern zahlen. Falls sie Kinder haben, würden sie zusätzlich von der Erhöhung des Kinderabzugs profitieren.
Ehepaare mit einem Einkommen
Paare, bei denen eine Person ein minimales oder gar kein Einkommen hat, würden nach der Reform gesamthaft wahrscheinlich mehr Steuern zahlen. Die Belastung könnte umso höher sein, je höher das Einkommen des Alleinverdieners ist. Für diese Gruppe lohnt es sich, sich beraten zu lassen, ob die Steuerlast durch Vorsorgemassnahmen gesenkt werden könnte.
Kinderlose Ehepaare oder Alleinstehende
In dieser Gruppe hängt es vom Einkommen ab, ob die Steuerlast eher steigt oder eher sinkt. Bei tiefen und mittleren Einkommen ist mit einer Entlastung zu rechnen, bei hohen Einkommen könnte die Steuerlast steigen. So oder so lohnt es sich, die steuerliche Situation zu prüfen und allenfalls zu optimieren, zum Beispiel durch private Vorsorge.
Alleinerziehende
Ihre Steuerlast dürfte je nach Einkommen ähnlich bleiben oder sinken.
Pensionierte Ehepaare
Für viele dürfte die Individualbesteuerung eine Entlastung bringen, insbesondere, wenn beide Partner AHV- und Pensionskassenrenten beziehen.
Alleinstehende Pensionierte
Sie könnten unter dem neuen System eine Mehrbelastung erfahren, sofern sie ein höheres Renteneinkommen haben. Deshalb ist es für sie besonders wichtig, sich beraten zu lassen und durch geschickte Massnahmen ihre Steuern zu optimieren.
Wohneigentümer
In Zukunft müsste jeder Ehepartner den Teil versteuern, der ihm zivilrechtlich gehört. Wenn zum Beispiel beide Ehepartner je zur Hälfte als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, würden beide je die Hälfte versteuern. Hieraus könnte sich Potenzial für Steueroptimierungen ergeben.
Weitere Steuerfolgen
Ein spürbarer Vorteil ergäbe sich bei der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. oder 3. Säule: Da die Bezüge beider Partner nicht mehr zusammengerechnet würden, könnten beide Partner im selben Jahr Kapitalbezüge tätigen, etwa aus der Säule 3a, ohne dass sich dadurch eine höhere Steuerprogression gibt. Eine Staffelung der Bezüge wäre also weniger notwendig als heute.
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Informationen und häufige Fragen zur Individualbesteuerung
Wie funktioniert die Individualbesteuerung genau?
Bei der Individualbesteuerung füllt jede Person ihre eigene Steuererklärung aus und wird einzeln besteuert. Das gilt auch für Ehepaare.
Wer profitiert von der Individualbesteuerung?
Besonders Ehepaare mit ähnlichen Einkommen profitieren, da die sogenannte Heiratsstrafe entfällt und die Progression insgesamt dank der separaten Steuererklärungen tiefer liegt. Steuervorteile dürften sich auch für Paare ergeben, bei denen ein Partner Vollzeit und der andere Teilzeit arbeitet und entsprechend weniger verdient. Traditionelle Einverdiener-Ehepaare, bei denen ein Partner den Grossteil oder den gesamten Teil des Einkommens nach Hause bringt, müssen bei der Individualbesteuerung mit steuerlichen Nachteilen rechnen.
Wie hoch sind die Steuerersparnisse bzw. Mehrkosten der Individualbesteuerung?
Das hängt von individuellen Faktoren ab, wie z.B. steuerbares Einkommen, Vermögen und Anzahl der Kinder.
Was bedeutet die Individualbesteuerung für meine Altersvorsorge?
Bei Ihrer Altersvorsorge ändert sich nichts. Jedoch können je nach Situation steuerliche Auswirkungen eintreten, die Ihnen neue Möglichkeiten zum Steuernsparen eröffnen. Eine individuelle Beratung lohnt sich – unabhängig von der Reform.
Wann tritt die Individualbesteuerung in Kraft, falls sie angenommen wird?
Geplant ist, dass bei einer Annahme die Individualbesteuerung spätestens 2032 in Kraft tritt.
Was passiert bei der Reform mit Kinderabzügen und Familienabzügen?
Bei der direkten Bundessteuer soll der Kinderabzug von CHF 6’800 auf CHF 12’000 steigen. Ziel ist eine Entlastung unabhängig vom Zivilstand. Kantonal können die Regelungen abweichen.
Wie werden bei einer Individualbesteuerung Einkommen und Vermögen zwischen den Ehepartnern zugeteilt?
Einkommen und Vermögen werden nach zivilrechtlichen Verhältnissen individuell zugeordnet und getrennt besteuert. Bei gemeinsamem Wohneigentum wird der Anteil jedes Ehepartners separat erfasst.
Ändern sich durch die Individualbesteuerung die Steuertarife?
Vorgesehen ist, dass die Steuertarife für tiefe und mittlere Einkommen gesenkt werden und für sehr hohe Einkommen leicht erhöht werden. Die konkrete Wirkung hängt von der Einkommensstruktur und dem Kanton ab.
Müssen Ehepaare künftig zwei Steuererklärungen ausfüllen, wenn die Abstimmung zur Individualbesteuerung angenommen wird?
Ja, jede Person muss eine eigene Steuererklärung abgeben und erhält eine eigene Veranlagung.
Gibt es bei der Individualbesteuerung spezielle Abzüge für Einverdiener-Haushalte?
Nein, es sind keine speziellen Abzüge für Paare vorgesehen, von denen nur eine Person arbeitet. Je nach Situation kann dies unter Umständen zu einer höheren Steuerbelastung führen.
Falls die Individualbesteuerung kommt: Was ändert sich bei der Besteuerung der Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und aus der 3. Säule?
Im Rahmen der Individualbesteuerung werden die Kapitalbezüge pro Person und Jahr getrennt besteuert. Eine zeitliche Staffelung zwischen den Partnern ist entsprechend nicht mehr notwendig. Nach wie vor ist es aber pro Person z.B. sinnvoll, die Pensionskassenleistungen und das Kapital aus der Säule 3a nicht im gleichen Jahr zu beziehen.
Der Bundesrat plant weitere Änderungen beim Bezug von Vorsorgegeldern aus der Pensionskasse und Säule 3a mit entsprechenden steuerlichen Auswirkungen.
Steigt der Verwaltungsaufwand durch die Individualbesteuerung?
Ja – Ehepaare müssen künftig zwei Steuererklärungen ausfüllen, auch Arbeitgeber oder Versicherungen müssen ihre Abrechnungsprozesse prüfen.

