zurück zur Übersicht

Individualbesteuerung: Für wen sich die Reform lohnt

Die «Heiratsstrafe» wird abgeschafft: Das Schweizer Volk hat in der aktuellen Abstimmung entschieden, dass künftig das Prinzip der Individualbesteuerung gelten wird und jeder Ehepartner seine eigene Steuererklärung abgibt. Erfahren Sie, wer davon profitiert – und wer eher nicht.
Ein Paar sitzt auf einer Couch und bespricht Dokumente

Individualbesteuerung: Worum geht es?

Die Schweizer Bevölkerung hat am 8. März 2026 per Abstimmung entschieden, dass verheiratete Paare künftig individuell besteuert werden sollen. Bislang verfassen Ehepartner eine gemeinsame Steuer­erklärung und ihre Einkommen werden zusammengezählt. Das ergibt in vielen Fällen eine höhere Steuerklasse – die sogenannte «Heiratsstrafe». Dieses erhöht vor allem bei Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen die Steuerlast.

Ziel der Reform ist es, eine Besteuerung unabhängig vom Zivilstand einzuführen und so die «Heiratsstrafe» abzuschaffen. Künftig füllt also jede erwachsene Person eine eigene Steuererklärung aus und wird individuell besteuert, unabhängig davon, ob sie verheiratet ist, in einer eingetragenen Partnerschaft lebt oder ledig ist. Dieses Modell soll für mehr Fairness und Transparenz sorgen und auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene gelten.

Zusätzlich sieht die Vorlage eine Anpassung des Steuertarifs vor. So sollen die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen gesenkt und für sehr hohe Einkommen leicht erhöht werden. Ausserdem ist eine deutliche Erhöhung der Kinderabzüge auf Bundesebene vorgesehen. Die Kantone können eigene Regelungen treffen.

 

Wer profitiert von der Reform, wer nicht?

Der Bund rechnet damit, dass durch die Individual­besteuerung etwa die Hälfte der Steuer­pflichtigen von günstigeren Steuern profitieren werden und etwa jeder Siebte künftig mehr Steuern zahlen muss. Bei den Übrigen soll sich nicht viel ändern. Wer konkret von der Reform profitiert, hängt von vielen Faktoren ab. Generell lässt sich folgendes sagen: 

Ehepaare mit zwei Einkommen

Sie profitieren im Saldo von günstigeren Steuern, vor allem, wenn sie annähernd gleich viel verdienen. Aber auch Paare, in denen ein Partner Teilzeit arbeitet und deshalb weniger Einkommen hat als der andere, werden weniger Steuern zahlen. Falls sie Kinder haben, profitieren sie zusätzlich von der Erhöhung des Kinderabzugs.

Ehepaare mit einem Einkommen

Paare, bei denen eine Person ein minimales oder gar kein Einkommen hat, werden nach der Reform gesamthaft wahr­scheinlich mehr Steuern zahlen. Die Belastung könnte umso höher sein, je höher das Einkommen des Allein­verdieners ist. Für diese Gruppe lohnt es sich, sich beraten zu lassen, ob die Steuerlast durch Vorsorge­massnahmen gesenkt werden könnte.

Kinderlose Ehepaare oder Alleinstehende

In dieser Gruppe hängt es vom Einkommen ab, ob die Steuerlast eher steigt oder eher sinkt. Bei tiefen und mittleren Einkommen ist mit einer Entlastung zu rechnen, bei hohen Einkommen könnte die Steuerlast steigen. So oder so lohnt es sich, die steuerliche Situation zu prüfen und allenfalls zu optimieren, zum Beispiel durch private Vorsorge.

Pensionierte Ehepaare

Für viele dürfte die Individualbesteuerung eine Entlastung bringen, insbesondere, wenn beide Partner AHV- und Pensionskassenrenten beziehen.

Alleinstehende Pensionierte

Sie könnten unter dem neuen System eine Mehrbelastung erfahren. Deshalb ist es für sie besonders wichtig, sich beraten zu lassen und durch geschickte Massnahmen ihre Steuern zu optimieren.

Wohneigentümer

In Zukunft muss jeder Ehepartner den Teil versteuern, der ihm zivilrechtlich gehört. Wenn zum Beispiel beide Ehepartner je zur Hälfte als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, müssen beide je die Hälfte versteuern. Hieraus könnte sich Potenzial für Steuer­optimierungen ergeben.

Weitere Steuerfolgen

Ein spürbarer Vorteil ergäbe sich bei der Besteuerung von Kapital­bezügen aus der 2. oder 3. Säule: Da die Bezüge beider Partner nicht mehr zusammen­gerechnet würden, könnten beide Partner im selben Jahr Kapital­bezüge tätigen, etwa aus der Säule 3a, ohne dass sich dadurch eine höhere Steuer­progression ergibt. Eine Staffelung der Bezüge wäre also weniger notwendig als heute.

Sparen Sie Steuern – einfach und effektiv

Schon gewusst? Unabhängig von der Abstimmung zur Individual­besteuerung können Sie schon jetzt in der Säule 3a für Ihre Zukunft sparen, Ihre Vorsorge stärken und gleichzeitig Jahr für Jahr steuerlich profitieren. Denn Ihre Beiträge für die Säule 3a können Sie bis zu einem bestimmten Betrag zu 100% vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Ab 2026 sind auch nachträgliche Ein­zahlungen in die Säule 3a möglich.

Berechnen Sie mit wenigen Klicks Ihr Steuerspar­potenzial mit der Säule 3a.

 

Wir sind für Sie da: Lassen Sie sich individuell beraten

Möchten Sie genauer verstehen, wie Sie Ihre Zukunft gezielt planen und dabei Ihre Steuer­situation optimieren können? Fragen rund um Ihre Steuer­situation können komplex sein, gerade im Hinblick auf Familie, Eigenheim, einer Selbstständigkeit oder im Hinblick auf die dritte Lebensphase.

Mit einer gut durchdachten Finanz­planung legen Sie den Grundstein für Ihre finanzielle Sicherheit. Sie hilft dabei, Klarheit über die eigene finanzielle Situation zu schaffen und fundierte Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Dabei spielt Ihre steuerliche Situation eine mitentscheidende Rolle.

Durch gezielte Finanz- und Anlage­entscheidungen können Sie effektiv Steuern sparen.

Unsere Vorsorgespezialisten beraten Sie gerne

Informationen und häufige Fragen zur Individualbesteuerung

Wer profitiert von der Individualbesteuerung?

Besonders Ehepaare mit ähnlichen Einkommen profitieren, da die sogenannte Heiratsstrafe entfällt und die Progression insgesamt dank der separaten Steuer­erklärungen tiefer liegt. Steuer­vorteile dürften sich auch für Paare ergeben, bei denen ein Partner Vollzeit und der andere Teilzeit arbeitet und ent­sprechend weniger verdient. Traditionelle Einverdiener-Ehepaare, bei denen ein Partner den Grossteil oder den gesamten Teil des Ein­kommens nach Hause bringt, müssen bei der Individual­besteuerung mit steuerlichen Nachteilen rechnen.

Was ändert sich bei der Besteuerung der Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und aus der 3. Säule?

Im Rahmen der Individual­besteuerung werden die Kapitalbezüge pro Person und Jahr getrennt besteuert. Eine zeitliche Staffelung zwischen den Partnern ist entsprechend nicht mehr notwendig. Nach wie vor ist es aber pro Person z.B. sinnvoll, die Pensions­kassen­leistungen und das Kapital aus der Säule 3a nicht im gleichen Jahr zu beziehen.

Der Bundesrat plant weitere Änderungen beim Bezug von Vorsorge­geldern aus der Pensions­kasse und Säule 3a mit entsprechenden steuer­lichen Auswirkungen.

Frau und Mann mit Hund in Vorsorgeberatung

Persönliche Vorsorgeberatung
Haben Sie Fragen zu Ihrer Vorsorge? In einem Gespräch beantworten unsere Beraterinnen und Berater Ihre persönlichen Vorsorge-Fragen. Kostenlos und unver­bindlich. 

Mit fachlicher Unterstützung von

>Peter Spycher

Peter Spycher

Spezialist Vorsorge- und Anlageberatung

Als Fachspezialist bei Zurich bringt er seine Expertise zu Vorsorge- und Anlagethemen ein