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Individualbesteuerung: Für wen sich die Reform lohnt

Im März wird über die Abschaffung der «Heiratsstrafe» abgestimmt. Das Schweizer Volk entscheidet, ob künftig das Prinzip der Individualbesteuerung gilt. Dann würde jeder Ehepartner seine eigene Steuererklärung abgeben. Erfahren Sie, wer davon profitieren würde – und wer eher nicht.
Ein Paar sitzt auf einer Couch und bespricht Dokumente

Individualbesteuerung: Worum geht es?

Die Schweizer Bevölkerung stimmt am 8. März 2026 darüber ab, ob verheiratete Paare künftig individuell besteuert werden sollen. Bislang verfassen Ehepartner eine gemeinsame Steuer­erklärung und ihre Einkommen werden zusammen­gezählt. Das ergibt in vielen Fällen eine höhere Steuerklasse – die sogenannte «Heiratsstrafe». Dieses erhöht vor allem bei Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen die Steuerlast.

Diese Regelung stammt aus einer Zeit, in der die meisten verheirateten Frauen nicht erwerbstätig waren. Doch die gesellschaftliche Realität hat sich verändert und deshalb steht auch die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren seit längerer Zeit zur Diskussion. Kritiker bemängeln, dass das bestehende Modell traditionelle Familien­modelle bevorzugt und moderne Lebens­formen benachteiligt.

Ziel der Reform ist es, eine Besteuerung unabhängig vom Zivilstand einzuführen und so die «Heiratsstrafe» abzuschaffen. Wird die Reform angenommen, füllt jede erwachsene Person eine eigene Steuer­erklärung aus und wird individuell besteuert, unabhängig davon, ob sie verheiratet ist, in einer eingetragenen Partnerschaft lebt oder ledig ist. Dieses Modell soll für mehr Fairness und Transparenz sorgen und auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene gelten.

Zusätzlich sieht die Vorlage eine Anpassung des Steuertarifs vor. So sollen die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen abgesenkt und für sehr hohe Einkommen leicht erhöht werden. Ausserdem ist eine deutliche Erhöhung der Kinder­abzüge auf Bundesebene vorgesehen. Die Kantone können eigene Regelungen treffen.

 

Wer würde zu den Gewinnern und wer zu den Verlierern der Reform gehören?

Der Bund rechnet damit, dass durch die Individual­besteuerung etwa die Hälfte der Steuer­pflichtigen von günstigeren Steuern profitieren würde und etwa jeder Siebte künftig mehr Steuern zahlen müsste. Bei den übrigen würde sich nicht viel ändern. Wer konkret von der Reform profitieren würde, hängt von vielen Faktoren ab. Generell lässt sich folgendes sagen: 

Ehepaare mit zwei Einkommen

Sie würden im Saldo von günstigeren Steuern profitieren, vor allem, wenn sie annähernd gleich viel verdienen. Aber auch Paare, in denen ein Partner Teilzeit arbeitet und deshalb weniger Einkommen hat als der andere, würden weniger Steuern zahlen. Falls sie Kinder haben, würden sie zusätzlich von der Erhöhung des Kinderabzugs profitieren.

Ehepaare mit einem Einkommen

Paare, bei denen eine Person ein minimales oder gar kein Einkommen hat, würden nach der Reform gesamthaft wahr­scheinlich mehr Steuern zahlen. Die Belastung könnte umso höher sein, je höher das Einkommen des Allein­verdieners ist. Für diese Gruppe lohnt es sich, sich beraten zu lassen, ob die Steuerlast durch Vorsorge­massnahmen gesenkt werden könnte.

Kinderlose Ehepaare oder Alleinstehende

In dieser Gruppe hängt es vom Einkommen ab, ob die Steuerlast eher steigt oder eher sinkt. Bei tiefen und mittleren Einkommen ist mit einer Entlastung zu rechnen, bei hohen Einkommen könnte die Steuerlast steigen. So oder so lohnt es sich, die steuerliche Situation zu prüfen und allenfalls zu optimieren, zum Beispiel durch private Vorsorge.

Alleinerziehende

Ihre Steuerlast dürfte je nach Einkommen ähnlich bleiben oder sinken.

Pensionierte Ehepaare

Für viele dürfte die Individualbesteuerung eine Entlastung bringen, insbesondere, wenn beide Partner AHV- und Pensionskassenrenten beziehen.

Alleinstehende Pensionierte

Sie könnten unter dem neuen System eine Mehrbelastung erfahren, sofern sie ein höheres Rentenein­kommen haben. Deshalb ist es für sie besonders wichtig, sich beraten zu lassen und durch geschickte Massnahmen ihre Steuern zu optimieren.

Wohneigentümer

In Zukunft müsste jeder Ehepartner den Teil versteuern, der ihm zivilrechtlich gehört. Wenn zum Beispiel beide Ehepartner je zur Hälfte als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, würden beide je die Hälfte versteuern. Hieraus könnte sich Potenzial für Steueroptimierungen ergeben.

Weitere Steuerfolgen

Ein spürbarer Vorteil ergäbe sich bei der Besteuerung von Kapital­bezügen aus der 2. oder 3. Säule: Da die Bezüge beider Partner nicht mehr zusammen­gerechnet würden, könnten  beide Partner im selben Jahr Kapital­bezüge tätigen, etwa aus der Säule 3a, ohne dass sich dadurch eine höhere Steuer­progression gibt. Eine Staffelung der Bezüge wäre also weniger notwendig als heute.

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Informationen und häufige Fragen zur Individualbesteuerung

Wer profitiert von der Individualbesteuerung?

Besonders Ehepaare mit ähnlichen Einkommen profitieren, da die sogenannte Heiratsstrafe entfällt und die Progression insgesamt dank der separaten Steuer­erklärungen tiefer liegt. Steuer­vorteile dürften sich auch für Paare ergeben, bei denen ein Partner Vollzeit und der andere Teilzeit arbeitet und ent­sprechend weniger verdient. Traditionelle Einverdiener-Ehepaare, bei denen ein Partner den Grossteil oder den gesamten Teil des Ein­kommens nach Hause bringt, müssen bei der Individual­besteuerung mit steuerlichen Nachteilen rechnen.

Falls die Individualbesteuerung kommt: Was ändert sich bei der Besteuerung der Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und aus der 3. Säule?

Im Rahmen der Individual­besteuerung werden die Kapitalbezüge pro Person und Jahr getrennt besteuert. Eine zeitliche Staffelung zwischen den Partnern ist entsprechend nicht mehr notwendig. Nach wie vor ist es aber pro Person z.B. sinnvoll, die Pensions­kassen­leistungen und das Kapital aus der Säule 3a nicht im gleichen Jahr zu beziehen.

Der Bundesrat plant weitere Änderungen beim Bezug von Vorsorge­geldern aus der Pensions­kasse und Säule 3a mit entsprechenden steuer­lichen Auswirkungen.

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