- Was ist die Säule 3a und warum ist sie so wichtig?
- Neu ab 2026: Rückwirkend in die Säule 3a einzahlen
- So funktioniert der nachträgliche Einkauf in die Säule 3a
- Beispielrechnung: So profitieren Sie von nachträglichen Einzahlungen
- Steuerersparnisse
- Vorteile von nachträglichen Einzahlungen in die Säule 3a
- Tipps für die Nachzahlung
- Nützliche Links
- Häufige Fragen zu nachträglichen Einzahlungen in die Säule 3a (FAQ)
Was ist die Säule 3a und warum ist sie so wichtig?
Die Säule 3a ist die steuerlich privilegierte Form der privaten Vorsorge in der Schweiz. Sie ergänzt die staatliche AHV (1. Säule) und die berufliche Vorsorge (2. Säule) und hilft Ihnen, Ihre finanzielle Sicherheit im Alter zu stärken. Besonders attraktiv: Die einbezahlten Beträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, und das angesparte Kapital wird nicht als Vermögen besteuert. Bei der Auszahlung wird das Guthaben dann separat vom übrigen Einkommen zum Vorsorgetarif besteuert.
Wie ergänzen sich AHV, Pensionskasse und private Vorsorge? Und wo setzt die Säule 3a an? Erfahren Sie mehr zum 3-Säulen-Prinzip der Vorsorge in der Schweiz.
Neu ab 2026: Rückwirkend in die Säule 3a einzahlen
Was ändert sich?
Bislang waren Einzahlungen in die Säule 3a nur im jeweiligen Kalenderjahr möglich. Ab dem 1. Januar 2026 erlaubt der Gesetzgeber nachträgliche Einzahlungen für verpasste Jahre – bis zu zehn Jahre rückäwirkend. Diese Regelung gilt jedoch ausschliesslich für Beitragsjahre ab 2025.
Wer profitiert?
Vor allem Erwerbstätige, die in bestimmten Jahren keine oder nur teilweise Einzahlungen in die Säule 3a leisten konnten – etwa wegen Teilzeit, Weiterbildung, Familienzeit oder finanziellen Engpässen. Nun haben sie die Möglichkeit, diese Lücken nachträglich gezielt zu schliessen.
So funktioniert der nachträgliche Einkauf in die Säule 3a
Voraussetzungen
- Erwerbstätigkeit mit AHV-pflichtigem Einkommen im betreffenden Jahr
- Kein früherer altersbedingter Vorbezug (frühestens mit 59 für Frauen bzw. 60 Jahren für Männer) unabhängig davon, aus welchem 3a-Gefäss Sie den Bezug vorgenommen haben.
- Nachzahlungen sind nur zulässig, solange Sie noch erwerbstätig sind
Bedingungen im Überblick
- Nur für Beitragsjahre ab 2025
- Maximal zehn Jahre rückwirkend
- Es gilt jeweils der damalige Maximalbetrag
- Pro Jahr nur eine Nachzahlung möglich
- Nachzahlung nur erlaubt, wenn der aktuelle Maximalbetrag für das laufende Jahr bereits einbezahlt wurde
Schritt für Schritt zur Nachzahlung
- Lücken prüfen: In welchen Jahren ab 2025 haben Sie weniger oder nichts in die Säule 3a einbezahlt?
- Maximalbeträge recherchieren: Welcher Höchstbetrag galt im jeweiligen Jahr?
- Aktuelle Einzahlung leisten: Erst wenn die Einzahlung für das laufende Jahr erfolgt ist, sind nachträgliche Einzahlungen möglich.
- Nachzahlung beauftragen: Geben Sie bei Ihrer Bank oder Versicherung an, welche Jahre Sie nachzahlen möchten.
- Steuervorteil nutzen: Das Total aller Einzahlungen kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Gut zu wissen
Bei Auslandaufenthalten, längeren Babypausen oder nach Aussteuerung bei Arbeitslosigkeit ist keine Nachzahlung möglich.
Beispielrechnung: So profitieren Sie von nachträglichen Einzahlungen
Das folgende Beispiel zeigt, wie Frau Meier ihre verpassten Einzahlungen in die Säule 3a in den Jahren 2027 und 2029 nachholt. So schliesst sie Vorsorgelücken, stärkt ihr Alterskapital und profitiert gleichzeitig von attraktiven Steuerersparnissen. Die Zahlen dienen der Veranschaulichung und basieren auf Annahmen zu den zukünftigen Maximalbeträgen.
Frau Meier ist 45 Jahre. Im Jahr 2026 hat sie nicht den vollen Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlt. 2027 und 2028 möchte sie diese Lücke teilweise schliessen.
Lücken und Nachzahlungen
| Jahr | Maximalbetrag 3a | Einbezahlt | Beitragslücke in diesem Jahr | Rückwirkender Einkauf |
| 2025 |
CHF 7’258 |
CHF 5’000 |
CHF 2’258 |
|
| 2026 |
CHF 7’258 |
CHF 5’500 | CHF 1’758 |
|
| 2027 |
CHF 7’466* |
CHF 7’466 |
CHF 2’258 (Jahr 2025) | |
| 2028 |
CHF 7’466* |
CHF 3’000 |
CHF 4’466 |
|
| 2029 | CHF 7’680* |
CHF 7’680 |
CHF 6’224 (Jahre 2026 und 2028) |
* Die 3a-Maximalbeträge ab 2027 sind Annahmen.
Steuerersparnisse
Weil Frau Meier in den Jahren 2027 und 2029 die angenommenen 3a-Maximalbeiträge einzahlt, hat sie die Möglichkeit, die Lücken in den Jahren 2025 und 2026 nachzuzahlen:
- Im Jahr 2027 zahlt sie neben dem angenommenen Maximalbetrag für 2027 zusätzlich die Nachzahlung für das Jahr 2025
- Im Jahr 2029 zahlt sie neben dem angenommenen Maximalbetrag für 2029 zusätzlich die Nachzahlungen für die Jahre 2026 und 2028

Vorteile von nachträglichen Einzahlungen in die Säule 3a
- Steuervorteile: Nachzahlungen können vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden – das senkt Ihre Steuerlast spürbar.
- Mehr Flexibilität: Sie können Vorsorgelücken aus bis zu zehn Jahren rückwirkend schliessen und so auch nachträglich Ihre Altersvorsorge stärken.
- Finanzielle Sicherheit: Ein höheres Vorsorgekapital sorgt für mehr Unabhängigkeit und finanzielle Freiheit im Ruhestand.
- Planungssicherheit: Sie bestimmen selbst, wann und wie Sie Lücken auffüllen und können Ihre Einzahlungen gezielt steuern.
Tipps für die Nachzahlung
- Nutzen Sie Nachzahlungen vor allem in Jahren mit hohem Einkommen – so profitieren Sie maximal von der Steuerersparnis.
- Schliessen Sie zuerst die ältesten Beitragslücken, da für diese am wenigsten Zeit bleibt, sie zu schliessen.
- Stimmen Sie Nachzahlungen in die Säule 3a und Einkäufe in die Pensionskasse optimal aufeinander ab, um steuerliche Vorteile bestmöglich zu nutzen.
- Für die Säule 3a gibt es keine dreijährige Sperrfrist wie bei der Pensionskasse – Sie bleiben flexibel und können Ihr Guthaben bei Fälligkeit oder aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Wohneigentum, Auswanderung oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit) als Kapital wieder beziehen.
Persönliche Beratung: Gemeinsam finden wir die beste Lösung
Nachzahlungen in die Säule 3a bieten Ihnen ab 2026 neue Chancen, Ihre Altersvorsorge gezielt zu stärken und gleichzeitig Steuern zu sparen. Doch jede Lebens- und Einkommenssituation ist individuell – und gerade bei rückwirkenden Einzahlungen lohnt sich eine sorgfältige Planung.
Unsere Vorsorge-Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei, Ihre Vorsorgelücken zu identifizieren, die optimale Nachkaufstrategie zu entwickeln und Ihre steuerlichen Vorteile bestmöglich zu nutzen.
Nützliche Links
Häufige Fragen zu nachträglichen Einzahlungen in die Säule 3a (FAQ)
Wer kann nachzahlen?
Nachzahlungen in die Säule 3a sind ab 2025 unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Sie sind im betreffenden Jahr erwerbstätig und haben ein AHV-pflichtiges Einkommen.
- Sie haben keinen früheren altersbedingten Vorbezug (ab 59 Jahren für Frauen bzw. 60 Jahren für Männer) getätigt – egal, aus welchem 3a-Konto oder Produkt.
- Sie sind weiterhin erwerbstätig – auch über das ordentliche AHV-Alter hinaus (max. fünf Jahre Verlängerung möglich).
Welche Bedingungen gelten für die Nachzahlung?
- Nur für Beitragsjahre ab 2025: Frühere Jahre (vor 2025) können nicht nachgeholt werden.
- Rückwirkend maximal zehn Jahre: Sie können Beiträge für bis zu zehn verpasste Jahre nachzahlen.
- Es gilt der damalige Maximalbetrag: Für jedes Jahr zählt der jeweilige Maximalbetrag, der zu diesem Zeitpunkt gegolten hat.
- Pro Jahr nur eine Nachzahlung erlaubt: Mehrfache Nachzahlungen für dasselbe Jahr sind nicht möglich.
- Nachzahlung nur bei vollem aktuellen Beitrag: Sie müssen den aktuellen Maximalbetrag des laufenden Jahres bereits vollständig einbezahlt haben, bevor eine
- Nachzahlung für ein früheres Jahr erlaubt ist.
Wie viel kann ich nachzahlen?
Für jedes nachgeholte Jahr gilt der damalige Maximalbetrag der Säule 3a. Sie können pro Jahr nur eine Nachzahlung tätigen, dürfen aber mehrere Jahre gleichzeitig nachzahlen.
Gibt es Sperrfristen?
Für Nachzahlungen in die Säule 3a gibt es keine Sperrfrist wie bei der Pensionskasse. Nachzahlungen sind jedoch nur möglich, solange Sie erwerbstätig sind und noch keine Altersleistungen bezogen haben – sprich keinen altersbedingten Vorbezug (frühestens ab 59 für Frauen bzw. 60 Jahren für Männer) aus einem der Säule 3a-Gefässe getätigt haben.
Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich?
Sowohl die aktuellen als auch die nachträglichen Einzahlungen können Sie im jeweiligen Jahr vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. So reduzieren Sie direkt Ihre Steuerlast und stärken gleichzeitig Ihre private Vorsorge.
