Nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a: So schliessen Sie Vorsorge-Lücken

Ab 2026 können Erwerbstätige in der Schweiz verpasste Einzahlungen in die Säule 3a erstmals nachholen – und so nicht nur Vorsorgelücken schliessen, sondern auch ihr steuerliches Potenzial optimal ausschöpfen. Besonders attraktiv ist das für alle, die in der Vergangenheit aus finanziellen Gründen nicht voll einzahlen konnten und jetzt ihre Altersvorsorge gezielt stärken möchten.
Mann schaut was auf dem Tablet nach

Was ist die Säule 3a und warum ist sie so wichtig?

Die Säule 3a ist die steuerlich privilegierte Form der privaten Vorsorge in der Schweiz. Sie ergänzt die staatliche AHV (1. Säule) und die berufliche Vorsorge (2. Säule) und hilft Ihnen, Ihre finanzielle Sicher­heit im Alter zu stärken. Besonders attraktiv: Die ein­bezahlten Beträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, und das angesparte Kapital wird nicht als Vermögen besteuert. Bei der Auszahlung wird das Gut­haben dann separat vom übrigen Einkommen zum Vorsorgetarif besteuert.

Wie ergänzen sich AHV, Pensionskasse und private Vorsorge? Und wo setzt die Säule 3a an? Erfahren Sie mehr zum 3-Säulen-Prinzip der Vorsorge in der Schweiz.

Neu ab 2026: Rückwirkend in die Säule 3a einzahlen

Was ändert sich?
Bislang waren Einzahlungen in die Säule 3a nur im jeweiligen Kalender­jahr möglich. Ab dem 1. Januar 2026 erlaubt der Gesetz­geber nachträgliche Einzahlungen für verpasste Jahre – bis zu zehn Jahre rück­äwirkend. Diese Regelung gilt jedoch ausschliesslich für Beitragsjahre ab 2025.

Wer profitiert?
Vor allem Erwerbstätige, die in bestimmten Jahren keine oder nur teilweise Ein­zahlungen in die Säule 3a leisten konnten – etwa wegen Teilzeit, Weiter­bildung, Familien­zeit oder finanziellen Engpässen. Nun haben sie die Möglichkeit, diese Lücken nach­träglich gezielt zu schliessen.

So funktioniert der nachträgliche Einkauf in die Säule 3a

Voraussetzungen

  • Erwerbstätigkeit mit AHV-pflichtigem Einkommen im betreffenden Jahr
  • Kein früherer altersbedingter Vorbezug (frühestens mit 59 für Frauen bzw. 60 Jahren für Männer) unabhängig davon, aus welchem 3a-Gefäss Sie den Bezug vorgenommen haben.
  • Nachzahlungen sind nur zulässig, solange Sie noch erwerbstätig sind

Infoblatt zum Nachlesen: Alle wichtigen Informationen zu nachträglichen Einzahlungen in die Säule 3a kompakt zusammengefasst. 

Bedingungen im Überblick

  • Nur für Beitragsjahre ab 2025
  • Maximal zehn Jahre rückwirkend
  • Es gilt jeweils der damalige Maximalbetrag 
  • Pro Jahr nur eine Nachzahlung möglich
  • Nachzahlung nur erlaubt, wenn der aktuelle Maximal­betrag für das laufende Jahr bereits einbezahlt wurde

Schritt für Schritt zur Nachzahlung

  1. Lücken prüfen: In welchen Jahren ab 2025 haben Sie weniger oder nichts in die Säule 3a einbezahlt?
  2. Maximalbeträge recherchieren: Welcher Höchstbetrag galt im jeweiligen Jahr?
  3. Aktuelle Einzahlung leisten: Erst wenn die Einzahlung für das laufende Jahr erfolgt ist, sind nachträgliche Einzahlungen möglich.
  4. Nachzahlung beauftragen: Geben Sie bei Ihrer Bank oder Versicherung an, welche Jahre Sie nachzahlen möchten.
  5. Steuervorteil nutzen: Das Total aller Einzahlungen kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Gut zu wissen

Bei Auslandaufenthalten, längeren Babypausen oder nach Aussteuerung bei Arbeitslosigkeit ist keine Nachzahlung möglich.

Beispielrechnung: So profitieren Sie von nachträglichen Einzahlungen

Das folgende Beispiel zeigt, wie Frau Meier ihre verpassten Einzahlungen in die Säule 3a in den Jahren 2027 und 2029 nachholt. So schliesst sie Vorsorgelücken, stärkt ihr Alterskapital und profitiert gleichzeitig von attraktiven Steuerersparnissen. Die Zahlen dienen der Veranschaulichung und basieren auf Annahmen zu den zukünftigen Maximalbeträgen.

Frau Meier ist 45 Jahre. Im Jahr 2026 hat sie nicht den vollen Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlt. 2027 und 2028 möchte sie diese Lücke teilweise schliessen.

Lücken und Nachzahlungen

Jahr Maximal­betrag 3a Einbe­zahlt Beitrags­lücke in diesem Jahr Rück­wirkender Einkauf 
2025
CHF 7’258
CHF 5’000
CHF 2’258
 
2026
CHF 7’258
CHF 5’500  CHF 1’758
 
2027
CHF 7’466*
CHF 7’466
  CHF 2’258 (Jahr 2025)
2028
CHF 7’466*
CHF 3’000
CHF 4’466
 
2029  CHF 7’680*
CHF 7’680
  CHF 6’224 (Jahre 2026 und 2028)

 

* Die 3a-Maximalbeträge ab 2027 sind Annahmen.

Steuerersparnisse

Weil Frau Meier in den Jahren 2027 und 2029 die angenommenen 3a-Maximalbeiträge einzahlt, hat sie die Möglichkeit, die Lücken in den Jahren 2025 und 2026 nachzuzahlen:

  • Im Jahr 2027 zahlt sie neben dem ange­nommenen Maximal­betrag für 2027 zusätzlich die Nach­zahlung für das Jahr 2025
  • Im Jahr 2029 zahlt sie neben dem ange­nommenen Maximal­betrag für 2029 zusätzlich die Nach­zahlungen für die Jahre 2026 und 2028
Grafik Steuerersparnis

Vorteile von nachträglichen Einzahlungen in die Säule 3a

  • Steuervorteile: Nachzahlungen können vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden – das senkt Ihre Steuerlast spürbar.
  • Mehr Flexibilität: Sie können Vorsorge­lücken aus bis zu zehn Jahren rück­wirkend schliessen und so auch nachträglich Ihre Alters­vorsorge stärken.
  • Finanzielle Sicherheit: Ein höheres Vorsorge­kapital sorgt für mehr Unabhängigkeit und finanzielle Freiheit im Ruhestand.
  • Planungssicherheit: Sie bestimmen selbst, wann und wie Sie Lücken auffüllen und können Ihre Ein­zahlungen gezielt steuern.

Tipps für die Nachzahlung

  • Nutzen Sie Nachzahlungen vor allem in Jahren mit hohem Einkommen – so profitieren Sie maximal von der Steuer­ersparnis.
  • Schliessen Sie zuerst die ältesten Beitrags­lücken, da für diese am wenigsten Zeit bleibt, sie zu schliessen.
  • Stimmen Sie Nach­zahlungen in die Säule 3a und Einkäufe in die Pensions­kasse optimal aufeinander ab, um steuerliche Vorteile bestmöglich zu nutzen.
  • Für die Säule 3a gibt es keine dreijährige Sperrfrist wie bei der Pensions­kasse – Sie bleiben flexibel und können Ihr Gut­haben bei Fälligkeit oder aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Wohn­eigentum, Aus­wanderung oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit) als Kapital wieder beziehen.

Persönliche Beratung: Gemeinsam finden wir die beste Lösung

Nachzahlungen in die Säule 3a bieten Ihnen ab 2026 neue Chancen, Ihre Alters­vorsorge gezielt zu stärken und gleichzeitig Steuern zu sparen. Doch jede Lebens- und Einkommens­situation ist individuell – und gerade bei rück­wirkenden Einzahlungen lohnt sich eine sorgfältige Planung.

Unsere Vorsorge-Expertinnen und Experten unter­stützen Sie dabei, Ihre Vorsorge­lücken zu identifizieren, die optimale Nachkauf­strategie zu entwickeln und Ihre steuerlichen Vorteile best­möglich zu nutzen.

Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren

Häufige Fragen zu nachträglichen Einzahlungen in die Säule 3a (FAQ)

Wer kann nachzahlen?

Nachzahlungen in die Säule 3a sind ab 2025 unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Sie sind im betreffenden Jahr erwerbstätig und haben ein AHV-pflichtiges Einkommen.
  • Sie haben keinen früheren altersbedingten Vorbezug (ab 59 Jahren für Frauen bzw. 60 Jahren für Männer) getätigt – egal, aus welchem 3a-Konto oder Produkt.
  • Sie sind weiterhin erwerbstätig – auch über das ordentliche AHV-Alter hinaus (max. fünf Jahre Verlängerung möglich).

Welche Bedingungen gelten für die Nachzahlung?

  • Nur für Beitragsjahre ab 2025: Frühere Jahre (vor 2025) können nicht nachgeholt werden.
  • Rückwirkend maximal zehn Jahre: Sie können Beiträge für bis zu zehn verpasste Jahre nachzahlen.
  • Es gilt der damalige Maximal­betrag: Für jedes Jahr zählt der jeweilige Maximal­betrag, der zu diesem Zeitpunkt gegolten hat.
  • Pro Jahr nur eine Nach­zahlung erlaubt: Mehrfache Nachzahlungen für dasselbe Jahr sind nicht möglich.
  • Nachzahlung nur bei vollem aktuellen Beitrag: Sie müssen den aktuellen Maximal­betrag des laufenden Jahres bereits vollständig einbezahlt haben, bevor eine
  • Nachzahlung für ein früheres Jahr erlaubt ist.

Wie viel kann ich nachzahlen?

Für jedes nachgeholte Jahr gilt der damalige Maximal­betrag der Säule 3a. Sie können pro Jahr nur eine Nachzahlung tätigen, dürfen aber mehrere Jahre gleichzeitig nachzahlen.

Gibt es Sperrfristen?

Für Nachzahlungen in die Säule 3a gibt es keine Sperrfrist wie bei der Pensionskasse. Nachzahlungen sind jedoch nur möglich, solange Sie erwerbstätig sind und noch keine Altersleistungen bezogen haben – sprich keinen altersbedingten Vorbezug (frühestens ab 59 für Frauen bzw. 60 Jahren für Männer) aus einem der Säule 3a-Gefässe getätigt haben.

Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich?

Sowohl die aktuellen als auch die nachträglichen Ein­zahlungen können Sie im jeweiligen Jahr vollständig vom steuer­baren Einkommen abziehen. So reduzieren Sie direkt Ihre Steuerlast und stärken gleichzeitig Ihre private Vorsorge.