Startup Versicherung

Eine Frau nimmt Notizen vor einer Wand mit Post-Its.

Was ist besser als eine Versicherung, die allen Anfang leicht macht?

Jede dritte Firma in der Schweiz ist bei Zurich versichert und setzt auf unsere Expertise. Profitieren Sie bei ausgewählten Versicherungslösungen von 10% Neugründer-Rabatt. Und falls Sie bei Zurich eine Krankenlohnausfall- oder Unfallversicherung abgeschlossen haben, können Sie kostenlos eine telefonische Arbeitsrechtsberatung in Anspruch nehmen.

Als Neugründer gut versichert: In 5 Schritten zum Erfolg

1. Lernen Sie die Risiken Ihrer Branche kennen

Jede Branche hat ihre spezifischen Risiken – sind Ihnen diese bereits bekannt? Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick.

2. Setzen Sie Prioritäten

Im KMU-Check finden Sie heraus, welche Versicherungen Sie für Ihr Unternehmen gesetzlich abschliessen müssen, welche Sie darüber hinaus benötigen und welche auch noch sinnvoll sein können.

3. Stellen Sie Ihr individuelles Paket zusammen

Entscheiden Sie, welchen Schutz Ihre Angestellten und Sie von Anfang an benötigen und was noch etwas warten kann. Auf dieser Basis können Sie sich Ihr individuelles Versicherungspaket zusammenstellen.

4. Profitieren Sie von persönlicher Beratung

Möchten Sie diese Entscheidung nicht allein treffen? Ihr Firmenkundenberater ist gerne für Sie da und berät Sie kompetent. Er oder Sie kommt zu Ihnen in die Firma, berät Sie per Videokonferenz oder per Telefon.

5. Prüfen Sie regelmässig Ihren Versicherungsschutz

Stellen Sie einmal jährlich Ihren Versicherungsschutz auf den Prüfstand: Haben Sie neue Räumlichkeiten, neue Maschinen oder haben Sie Ihre Geschäftstätigkeit erweitert? Dann braucht es in der Regel auch einen zusätzlichen Schutz.

Diese Versicherungen könnten für Ihr Start-up wichtig sein

Unfallversicherung

Sichern Sie Ihre Mitarbeitenden gegen Unfälle und Berufskrankheiten ab - im Einklang mit dem Gesetz über die Unfallversicherung (UVG).

Ein Mann blickt aus dem Fenster, auf welchem ein Bürogebäude aufgezeichnet ist, und denkt über seine berufliche Vorsorge nach.

Berufliche Vorsorge

Die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) ergänzt Leistungen der AHV/IV im Alter, bei Invalidität und im Todesfall.

Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflicht

Wo gearbeitet wird, da passieren Fehler. Sichern Sie sich ab, falls Betroffene Schadensersatz von Ihrem Unternehmen fordern.

Krankentaggeld

Diese Versicherung bezahlt bei krankheitsbedingter Abwesenheit ein Taggeld und ersetzt oder ergänzt damit Ihre Lohnfortzahlungspflicht.

Mann bei der Arbeit

Sachversicherung

Schützen Sie Ihre Sachwerte und Erträge gegen jegliche Art von Schäden – mit einem massgeschneiderten Versicherungspaket.

Cyberversicherung

Gut geschützt können Sie die Folgen einer Cyber-Attacke besser bewältigen – ob Datenverlust, Betriebsunterbruch oder Forderungen von Dritten.

Häufig gestellte Fragen

Welche obligatorischen Versicherungen brauchen Unternehmen?

Das hängt grundsätzlich von der Rechtsform ab.

Bei juristischen Personen (AG, GmbH, Verein etc.) gelten alle Beschäftigen im Unternehmen als Arbeitnehmer, auch der Geschäftsführer. Diese Unternehmen sind verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer eine berufliche Vorsorge (Pensionskasse) sowie eine Unfallversicherung (UVG) abzuschliessen.

Die Berufliche Vorsorge ist obligatorisch für alle Mitarbeitenden, die mindestens 21'330 Schweizer Franken verdienen.

Die Berufsunfalldeckung ist immer obligatorisch, sobald Mitarbeitende mit AHV-pflichtigem Lohn angestellt sind. Sobald ein Angestellter mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist auch die Deckung für Nichtberufsunfälle obligatorisch.

Für manche Tätigkeiten und Berufe ist zusätzlich eine Haftpflichtversicherung obligatorisch, beispielsweise bei Rechtsanwälten. Es gibt aber weitere relevante Faktoren.

Unser KMU-Check zeigt Ihnen auf, welche Versicherungen für Ihre Firma obligatorisch sind und gibt Ihnen Empfehlungen für andere wichtige Versicherungen.

Sind die Sozialversicherungen für Selbständig­erwerbende bzw. Einzelfirmen obligatorisch?

Eine selbständig erwerbende Person oder eine Einzelfirma ohne Angestellte haben ganz grundsätzlich keine Versicherungspflicht.

Sobald die Firma jedoch Angestellte hat, ist sie verpflichtet, für diese Angestellte (analog übrige Unternehmen) die Berufliche Vorsorge und die Unfallversicherung (UVG) abzuschliessen.

Gut zu wissen:
Auch wenn für Selbständigerwerbende keine Versicherungspflicht besteht, lohnen sich die oben erwähnten Versicherungen, da diese das Einkommen und den gegenwärtigen Lebensstandard bei kurz- und langfristiger Arbeitsunfähigkeit erhalten.

Wann muss ich die Krankentaggeld­versicherung abschliessen?

Gewisse Gesamtarbeitsverträge verpflichten alle Unternehmen dieser Branche, eine kollektive Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.

Ansonsten ist diese Versicherung zwar dringend empfohlen, aber nicht obligatorisch. Denn als Arbeitgeber ist Ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitenden bei Krankheit den Lohn für eine gewisse Zeit weiter auszuzahlen. Wie lange der Lohn bezahlt werden muss, ist im Obligationenrecht (OR 324a) geregelt und hängt stark von der Anstellungsdauer ab.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Attraktivität als Arbeitgeber:
Unternehmen ohne Krankentaggeldversicherung dürften aufgrund der geringeren Sozialleistungen für Arbeitnehmer weniger attraktiv sein.

Muss ich zusätzlich eine Pensionskasse (BVG) und eine Unfallversicherung haben, wenn ich mich nebenberuflich selbständig mache?

Wenn Sie als selbständig erwerbende Person mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem anderen Arbeitgeber im Anstellungsverhältnis sind, so sind Sie durch diesen gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert (UVG) und müssen nicht obligatorisch die selbständige Erwerbstätigkeit zusätzlich versichern. Dies ist aber dringlich empfohlen, da sich die Versicherungsdeckung durch das Anstellungsverhältnis nur auf  die Heilungskosten und auf den versicherten Lohn bei diesem Arbeitgeber bezieht. Für das gesamte Einkommen, welches im Rahmen der Selbständigkeit erzielt wird, besteht keine Deckung, was zu erheblichen finanziellen Engpässen führen kann.

Dieselbe Überlegung gilt für die berufliche Vorsorge:
Diese ist für die selbständige, nebenberufliche Tätigkeit zwar freiwillig, aber dennoch wichtig, weil der Lohn aus dieser Arbeit sonst nicht versichert ist.

Welche Versicherungen brauche ich als Selbstständiger?

Das hängt von diversen Faktoren ab, wie z. B. Unternehmenstätigkeit, Kanton, Umsatz und Inventar. Im KMU-Check können Sie mit wenigen, anonymen Angaben erfahren, welche Versicherungen für Ihr Unternehmen obligatorisch oder sinnvoll sind.

Das hängt von diversen Faktoren ab, wie z. B. Unternehmenstätigkeit, Kanton, Umsatz und Inventar. Im KMU-Check können Sie mit wenigen, anonymen Angaben erfahren, welche Versicherungen für Ihr Unternehmen obligatorisch oder sinnvoll sind.

Die berufliche Vorsorge und die Unfallversicherung sind obligatorisch für juristische Personen (AG, GmbH, Verein).

Je nach Tätigkeit, Inventar und Kanton sind weitere Versicherungen pflichtig.

Für eine individuelle, kostenlose erste Empfehlung nutzen Sie bitte den Zurich KMU-Check.