Sie benötigen die Haftpflichtversicherung Auto für die Einlösung Ihres Fahrzeugs beim Strassenverkehrsamt.
Optional wählbar: Grobfahrlässigkeitsschutz
Zurich verzichtet darauf, die Kosten eines grobfahrlässig verursachten Schadens von Ihnen zurückzufordern (Ausnahme: Alkohol, Fahrunfähigkeit, Geschwindigkeitsdelikt, waghalsiges Überholen, Teilnahme an nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen).
Optional wählbar: Grobfahrlässigkeitsschutz
Zurich verzichtet bei einem grobfahrlässig verursachten Schaden auf eine Leistungskürzung (Ausnahme: Alkohol, Fahrunfähigkeit, Geschwindigkeitsdelikt).
Optional wählbar: Cyber-Angriff
Versichert sind die Verschlüsselung, Beschädigung und Zerstörung der Software, die durch einen Hacker-Angriff am versicherten Fahrzeug entstehen. Zurich übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung der Software bzw. der Hardware (z.B. Steuergerät) bis zu der in der Police festgelegten Versicherungssumme.
Optional wählbar: Parkschaden oder Parkschaden PLUS
Versichert sind Schäden, die durch unbekannte Fahrzeuge oder Personen an Ihrem parkierten Auto verursacht werden. Die Option Parkschaden deckt bis zu CHF 1'000 pro Ereignis. Die Option Parkschaden PLUS hat keine betragliche Limite. In beiden Fällen werden pro Kalenderjahr bis zu zwei Schäden bezahlt.
Optional wählbar: Glas PLUS
Versichert sind sämtliche Bruchschäden an Fahrzeugteilen aus Glas oder aus Materialien, die als Glasersatz dienen (z.B. Plexiglas). Mitversichert sind auch Scheinwerfer (z.B. LED oder Xenon), die durch einen Glasbruch zerstört werden.
Optional wählbar: Mitgeführte Sachen
Werden neben Ihrem Auto auch Ihre oder die von den Insassen mitgeführten Gegenstände beschädigt oder werden solche aus dem abgeschlossenen Fahrzeug gestohlen, sind diese bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert. Unter mitgeführte Sachen fallen zum Beispiel elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets, Navigationsgeräte sowie Handelswaren und Sachen, die der Berufsausübung dienen. Versichert sind auch die Heilungskosten bis zu CHF 5'000 für mitfahrende Haustiere.
Optional wählbar: Reifen und Felgen Schutz
Optional wählbar: Innenraum Schutz
Optional wählbar: Pannenhilfe Schweiz/FL mit Ersatzfahrzeug
Optional wählbar: Pannenhilfe Europa mit Ersatzfahrzeug
Zurich bietet speziell für junge Lenker vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres viele Vorteile:
* Träger der Rechtsschutzversicherung ist die Orion Rechtsschutz-Versicherung AG mit Sitz in Basel. Die Orion Rechtsschutz-Versicherung AG ist eine Tochtergesellschaft der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG.
Optional wählbar: Batterie PLUS
Versichert sind Schäden, die durch Bedienungsfehler, Überspannung, Überstrom, Tiefenentladung sowie Fehlfunktion des Ladegerätes an der Hochvolt-Batterie (HV-Batterie) entstehen. Versicherungsschutz besteht, wenn die HV-Batterie in den ersten drei Betriebsjahren einen aussergewöhnlichen Kapazitätsverlust von mehr als 50% erleidet. Zurich übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz einer HV-Batterie. Die Maximalentschädigung ist bis zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges begrenzt. Zudem sind im Zusammenhang mit einem Schaden Entsorgungskosten bis CHF 2’000 gedeckt.
Optional wählbar: Ladestation und Zubehör Schutz
Versichert sind Diebstahl von und Beschädigungen an Ladestationen (z.B. Wallbox) und Ladezubehör (z.B. mobile Ladestationen und –Geräte, Ladekabel sowie Taschen und Adapter). Versichert sind Schäden, die durch Überspannung, Kurzschluss, Bedienungsfehler und Fehlfunktionen, Anprallen, Umstürzen, Vandalismus, Brand, Blitzschlag, Hochwasser etc. entstehen. Zurich zahlt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz einer gleichwertigen Sache bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei Ladestationen ab dem 5. Betriebsjahr reduziert sich die Entschädigung entsprechend der Betriebsdauer.
Optional wählbar: Ladekarte und -App Schutz
Zurich übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme bei Verlust der Ladekarte sowie bei Schäden, die durch die missbräuchliche Verwendung der Ladekarte respektive Lade-App durch Dritte entstehen. Die Sperr- und Ersatzgebühren sind mitversichert. Auch die Ladekarten und Lade-Apps von Ihren Familienmitgliedern sind mitversichert.
** Erbringerin der Dienstleistungen ist autoSense AG mit Sitz in Zürich.
Möchten Sie Ihre deponierten Schilder wieder einlösen können Sie den Versicherungsnachweis hier bestellen.
Bei allen anderen Gründen wie z.B. Autowechsel melden Sie sich bei einer Agentur in Ihrer Nähe oder rufen Sie uns an für Ihren Versicherungsnachweis.
Verursacht man grobfahrlässig einen Schaden, kann man dafür von der Versicherung, die dafür eine Leistung erbracht hat, belangt werden oder die Versicherung kann die Leistung kürzen. Ein Beispiel: Sie überfahren aus Unachtsamkeit ein Rotlichtsignal und es kommt zu einem Unfall.
Verfügen Sie jedoch über eine Zusatzvereinbarung Grobfahrlässigkeitsschutz, so verzichtet Zurich auf das Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht – es sei denn, es greift eine der folgenden Ausnahmen: Alkohol, Fahrunfähigkeit, Geschwindigkeitsdelikt, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.
Schliessen Sie zuerst eine Motorfahrzeugversicherung ab. Das Versicherungsunternehmen übermittelt anschliessend dem zuständigen Strassenverkehrsamt den elektronischen Versicherungsnachweis. Danach gehen Sie oder Ihr Garagist mit dem bisherigen Fahrzeugausweis im Original, oder bei einem Neufahrzeug mit dem Prüfungsbericht, zum Strassenverkehrsamt. Dieses händigt Ihnen schliesslich die Kontrollschilder sowie den neuen Fahrzeugausweis aus. Oft ist es auch möglich, den Fahrzeugausweis im Original per Post an das Strassenverkehrsamt zu senden. Die Schilder und den neuen Ausweis erhalten Sie in diesem Fall ebenfalls per Post. Informieren Sie sich am besten auf der Webseite des zuständigen Strassenverkehrsamtes, ob es diese Möglichkeit anbietet.
Für das Einlösen von Importfahrzeugen benötigen Sie einen Verzollungsnachweis. Die Zollstelle stellt Ihnen für die Zulassung beim kantonalen Strassenverkehrsamt einen Prüfbericht Form 13.20 A aus.
Die Versicherung gilt in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein sowie in vielen Staaten Europas und Mittelmeeranrainer- und Inselstaaten. In folgenden Staaten gilt sie dabei nicht: Weissrussland, Moldawien, Ukraine, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbeidschan, Kasachstan, Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen und Syrien.
Die Pannenhilfe CH/FL gilt nur für Schadenereignisse, die sich in der Schweiz oder in Liechtenstein ereignen.
Sie können zwischen zwei Deckungsoptionen wählen:
- Pannenhilfe CH/FL für 19 Franken
- Pannenhilfe CH/FL mit Ersatzfahrzeug für 39 Franken
- Pannenhilfe Europa inkl. Ersatzfahrzeug für 84 Franken
Zurich bietet speziell für junge Leute vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres viele Vorteile:
- Schadenfreiheitsbonus: Nach drei Jahren ohne Schaden erhalten Sie 10 Prozent Ihrer Prämie zurück.
- Ihre Prämie reduziert sich bis zum 25. Geburtstag Jahr für Jahr.
- Familienbonus: Wenn Ihre Eltern bereits zwei Verträge bei Zurich haben, erhalten Sie 15 Prozent Rabatt.
Mit dem cleveren Fahrzeugassistenten von autoSense haben Sie einen schlauen Mitfahrer an Board. Adapter im Auto einstecken, App herunterladen und schon haben Sie Ihre Fahrzeugdaten jederzeit auf Ihrem Smartphone. Fahrzeugdiagnose, Fahrtenbuch, Fahrzeugortung und Fahrverhalten finden Sie damit kinderleicht in einer App. Dank der Zusammenarbeit mit Partnern wie Zurich Versicherung, AMAG oder swisscom haben Sie in der App Zugriff auf weitere exklusive Services. So verbindet Sie beispielsweise der SOS-Button von Zurich bei einer Panne oder einem Unfall direkt mit dem SOS-Team und übermittelt mit Ihrem Einverständnis die GPS-Daten. Dadurch erhalten Sie noch schnellere Hilfe vor Ort. Für Zurich Kunden ist der autoSense Adapter Basic gratis und kann einfach online bestellt werden.