Frau sitzt entspannt am Steuer eines blauen Autos und lehnt mit geschlossenen Augen auf das offene Fenster.

Autoversicherung

Zurich bietet den optimalen Schutz für Ihr Fahrzeug mit vielen Vorteilen:

  • Prämienschutz im Schadenfall

  • 1 Jahr kostenloser Verkehrsrechtsschutz 

  • Kombirabatt mit der Lebensversicherung

  • Zurich Repair Network: Sorgenfreier Reparaturservice im Schadenfall




Autoversicherung: Services und Zusatzdeckungen

Zurich Repair Network

Dieser Service ist standardmässig in unserer Motorfahr­zeugversicherung enthalten. Sie profitieren von einer vergünstigten Prämie und einem ausgezeichneten Schadenservice. Zurich organisiert die Reparatur in einer Partnergarage – Sie bleiben mobil.

Parkschaden

Zurich zahlt bis zu CHF 1'000 pro Ereignis, wenn unbekannte Personen oder Fahrzeuge Ihr parkiertes Auto beschädigen und flüchten. Bei Parkschaden PLUS gibt es keine betragliche Limite.

Glas PLUS

Versichert sind sämtliche Bruchschäden an Fahrzeugteilen aus Glas oder Glasersatz (z.B. Plexiglas) sowie Scheinwerfer, die durch einen Glasbruch zerstört werden.

Mitgeführte Sachen

Werden in einem Schadenfall mitgeführte Gegenstände wie z.B. Laptops beschädigt oder aus dem abgeschlossenen Fahrzeug gestohlen, sind diese bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert. Heilungskosten für mitfahrende Haustiere sind bis CHF 5'000 mitversichert.

Pannenhilfe

Zurich organisiert und übernimmt die Kosten für Pannenhilfe vor Ort – inklusive Ersatz von Kleinteilen, Abschleppen, Mobilitätsersatz und Unterkunft. Der Service gilt entweder für die Schweiz und Liechtenstein oder ganz Europa.

Unfallversicherung

Deckt unter anderem Heilungskosten (Privatklinik), Invalidität und Todesfall für versichert e Insassen. Sie zahlt unabhängig von der Schuldfrage und schützt Sie und Ihre Familie auch beim Benutzen von fremden Fahrzeugen.

Cyberangriff

Versichert sind Hacker-Schäden  an der Software Ihres Autos. Zurich übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung von Software bzw. Hardware bis zur Versicherungssumme.

Reifen und Felgenschutz

Wir übernehmen die Kosten, wenn ein Reifen platzt oder beschädigt wird, z.B. durch Scherben, Schrauben oder das Streifen einer Bordsteinkante.

Innenraum Schutz

Versichert sind Brandlöcher, Risse, Schnitte und starke Verschmutzungen im Innenraum. Zurich übernimmt die Reparaturkosten bis zur vereinbarten Summe.

E-Mobility PROTECT

Sichert Batterieschäden (Bedienfehler/Verschleiss), Ladestationen (Diebstahl/Defekt) sowie Ladekarten-Missbrauch ab. Reparatur- oder Ersatzkosten bis zur vereinbarten Summe.

Grobfahrlässigkeitsschutz

Zurich zahlt bei grober Fahrlässigkeit, ohne das Geld von Ihnen zurückzufordern. Ausnahmen sind z.B. Alkohol oder Drogen am Steuer und Raserdelikte.

Kaufpreisschutz

Bei einem Totalschaden entschädigen wir Ihnen im Maximum den bezahlten Kaufpreis während 5 Jahren ab Kaufdatum.




Versicherungsleistungen

Über Versicherungsleistungen

Die genauen Deckungssummen und weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte unserem Factsheet, AVBs oder Ihrer persönlichen Police.


Haftpflichtversicherung Auto (obligatorisch)

  • Die Haftpflichtversicherung Auto ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Versichert sind Sach- und Personenschäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen zufügen
  • Wir wehren ungerechtfertigte Ansprüche anderer ab
  • Versicherungssumme bis CHF 100 Mio. pro Ereignis
  • Prämienschutz im Schadenfall

Sie benötigen die Haftpflichtversicherung Auto für die Einlösung Ihres Fahrzeugs beim Strassenverkehrsamt

Teilkaskoversicherung

  • Mit der Teilkaskoversicherung ist Ihr eigenes Auto versichert gegen Diebstahl (auch durch Car-Hacking), Feuer und Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Hagel, Felssturz, herabfallendes Eis)
  • Versichert sind auch Schäden bei Kollision mit Tieren und infolge von Vandalismus (z.B. Zerstechen der Reifen, Aufschlitzen des Cabrioletverdecks, Bemalen oder Besprayen der Lackierung), Glasbruch und Schäden durch Marder oder Nagetiere
  • Prämienschutz im Schadenfall

Vollkaskoversicherung

  • Kollisionskasko- und Teilkaskoversicherung ergeben zusammen eine Vollkaskoversicherung
  • Die Kollisionskaskoversicherung übernimmt Schäden an Ihrem eigenen Auto, die durch Zusammenstoss, Absturz oder Einsinken entstehen
  • Zurich erbringt auch Leistungen bei einem selbst verschuldeten Unfall
  • Bei Totalschaden erhalten Sie 100% Neuwertentschädigung im 1. Betriebsjahr Ihres Autos (bis maximal zum bezahlten Kaufpreis)
  • Prämienschutz im Schadenfall

Mehr Infos zu Vollkasko oder Teilkasko.

 

Zurich Repair Network

Sie profitieren von einer vergünstigten Prämie und unserem Schadenservice. Dafür ist der Schaden zuerst Zurich zu melden, damit wir die Reparatur in einer Zurich Partnergarage organisieren können. 

Ihre Vorteile:

  • Zurich übernimmt die gesamte Administration und die Organisation der Reparatur. 
  • Mobilität während der Reparatur: Gratis ÖV-Ticket, Taxi oder Ersatzwagen.
  • Zusammenarbeit mit zertifizierten Garagen und Reparaturbetrieben: Die Herstellergarantie bleibt erhalten.
  • Lebenslange Garantie auf die Reparaturen.
  • Weitere Services in unseren Help Points in der Nähe.

Parkschaden oder Parkschaden PLUS

Versichert sind Schäden, die durch unbekannte Fahrzeuge oder Personen an Ihrem parkierten Auto verursacht werden. Die Option Parkschaden deckt bis zu CHF 1'000 pro Ereignis. Die Option Parkschaden PLUS hat keine betragliche Limite. 

Glas PLUS

Versichert sind sämtliche Bruchschäden an Fahrzeugteilen aus Glas oder aus Materialien, die als Glasersatz dienen (z.B. Plexiglas). Mitversichert sind auch Scheinwerfer (z.B. LED oder Xenon), die durch einen Glasbruch zerstört werden.

Mitgeführte Sachen

Werden neben Ihrem Auto auch Ihre oder die von den Insassen mitgeführten Gegenstände beschädigt oder werden solche aus dem abgeschlossenen Fahrzeug gestohlen, sind diese bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert. Unter mitgeführte Sachen fallen zum Beispiel elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets, Navigationsgeräte sowie Handelswaren und Sachen, die der Berufsausübung dienen. Versichert sind auch die Heilungskosten bis zu CHF 5'000 für mitfahrende Haustiere.

Pannenhilfe Schweiz/Liechtenstein oder Europa

Zurich übernimmt die Organisation und die Kosten der Pannenhilfe vor Ort inklusive Ersatz von Kleinteilen, Abschlepp- sowie Bergungskosten des Fahrzeugs und weitere Mehrkosten wie zum Beispiel Mobilitätsersatz, Unterkunft etc. Ein Ersatzfahrzeug kann optional zu Pannenhilfe CH/FL oder Europa hinzugefügt werden.

Unfall

Die Unfallversicherung von Zurich schützt Sie und die Insassen Ihres Fahrzeugs vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Sie erbringt Leistungen bei Todesfall, Invalidität oder vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und zahlt Spitaltaggeld während eines Spitalaufenthaltes. Versichert sind auch die Heilungskosten innerhalb von fünf Jahren nach dem Unfalltag, bei einer stationären Behandlung im Spital übernehmen wir sogar die private Abteilung. Die Leistungserbringung erfolgt sofort nach einem Unfall, auch wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist. Die Unfallversicherung für Sie und Ihre Familie gilt auch in fremden Autos.

Cyber-Angriff

Versichert sind die Verschlüsselung, Beschädigung und Zerstörung der Software, die durch einen Hacker-Angriff am versicherten Fahrzeug entstehen. Zurich übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung der Software bzw. der Hardware (z.B. Steuergerät) bis zu der in der Police festgelegten Versicherungssumme.

Reifen und Felgen Schutz

Wir übernehmen die Kosten, wenn ein Reifen platzt oder beschädigt wird, z.B. durch Scherben, Schrauben oder das Streifen einer Bordsteinkante. 

Innenraum Schutz

Versichert sind Brandlöcher inkl. Sengschäden, Risse, Schnitte und übermässige Verschmutzung. Zurich bezahlt die Kosten zum Beispiel für die Reparatur oder Instandstellung eines Risses im Sitz bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

E-Mobility PROTECT

Mit den neuen E-Mobility Protect Zusatzdeckungen in der Autoversicherung und Services sind Sie und Ihr Elektro- oder Plug-In-Fahrzeug bestens abgesichert:

  • Batterie PLUS
    Versichert sind Schäden, die durch Bedienungsfehler, Überspannung, Überstrom, Tiefenentladung sowie Fehlfunktion des Ladegerätes an der Hochvolt-Batterie (HV-Batterie) entstehen. Versicherungsschutz besteht, wenn die HV-Batterie in den ersten drei Betriebsjahren einen aussergewöhnlichen Kapazitätsverlust von mehr als 50% erleidet. Zurich übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz einer HV-Batterie. Die Maximalentschädigung ist bis zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges begrenzt. Zudem sind im Zusammenhang mit einem Schaden Entsorgungskosten bis CHF 2’000 gedeckt. 
  • Ladestation und Zubehör Schutz
    Versichert sind Diebstahl von und Beschädigungen an Ladestationen (z.B. Wallbox) und Ladezubehör (z.B. mobile Ladestationen und –Geräte, Ladekabel sowie Taschen und Adapter). Versichert sind Schäden, die  durch Überspannung, Kurzschluss, Bedienungsfehler und Fehlfunktionen, Anprallen, Umstürzen, Vandalismus, Brand, Blitzschlag, Hochwasser etc. entstehen. Zurich zahlt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz einer gleichwertigen Sache bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei Ladestationen ab dem 5. Betriebsjahr reduziert sich die Entschädigung entsprechend der Betriebsdauer.
  • Ladekarte und App
    Zurich übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme bei Verlust der Ladekarte sowie bei Schäden, die durch die missbräuchliche Verwendung der Ladekarte respektive Lade-App durch Dritte entstehen. Die Sperr- und Ersatzgebühren sind mitversichert. Auch die Ladekarten und Lade-Apps von Ihren Familienmitgliedern sind mitversichert. 

Jetzt mehr erfahren

Kaufpreisschutz

Bei einem Totalschaden entschädigen wir Ihnen im Maximum den bezahlten Kaufpreis während 5 Jahren ab Kaufdatum.

Grobfahrlässigkeitsschutz

Zurich verzichtet darauf, die Kosten eines grobfahrlässig verursachten Schadens von Ihnen zurückzufordern (Ausnahme: Alkohol, Fahrunfähigkeit, Geschwindigkeitsdelikt, waghalsiges Überholen, Teilnahme an nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen).

Zwei Kinder sitzen entspannt in einem Auto und schauen aus dem geöffneten Fenster.

Autoversicherung mit Zurich Repair Network-Service

Melden Sie Ihren Fahrzeugschaden zuerst bei Zurich und profitieren Sie von Reparaturorganisation, lebenslanger Garantie und Prämienvorteil - ganz ohne Extrakosten.

Häufige Fragen zur Autoversicherung

Was ist eine Vollkaskoversicherung?

Von Vollkasko spricht man, wenn zusätzlich zur Teilkasko auch die Deckung Kollision gewählt wird. In der Kollision sind Unfall­schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Ein typischer Vollkasko-Fall ist ein selbst­verschuldetes Zusammen­stossen mit einem Pfosten oder anderen Fahrzeug. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Kollision mit einem Gegen­stand wie Baum oder Mauer oder einem anderen Fahrzeug ereignet und selbst verschuldet ist. Mit­versichert sind auch mutwillige Handlungen Dritter. Schäden, die mit dem Motor­fahrzeug anderen Personen, Sachen oder Tieren zugefügt werden, sind über die obligatorische Motor­fahrzeug-Haftpflicht versichert. 

Was deckt die Teilkasko ab?

Die Teilkasko­versicherung kommt im Allgemeinen für schicksal­hafte, oft überraschende Schäden am eigenen Fahr­zeug auf. Folgende Risiken sind versichert:

  • Diebstahl
  • Feuer- und Elementar­schäden
  • Hagel­schäden
  • Glasbruch
  • Vandalismus­schäden
  • Kollision mit Tieren
  • Schäden durch Marder oder Nagetiere.

Kollisions­schäden sind bei der Teilkasko nicht enthalten, diese deckt die Vollkasko ab. Klassische Beispiele für Teilkaskofälle sind Stein­schlag in der Windschutz­scheibe, Marderschaden oder Wildunfall

Was ist der Unterschied zwischen Parkschaden und Parkschaden PLUS?

Die beiden Deckungen «Parkschaden» und «Parkschaden PLUS» von Zurich unterscheiden sich im Betrag (Versicherungssumme). Beide kommen für Schäden auf, die von unbekannten Fahrzeugen oder Personen an Ihrem parkierten Fahrzeug verursacht wurden, jeweils bis zu zwei Schadenfälle pro Jahr.
Bei Zurich liegt der Höchstbetrag bei der Deckung «Parkschaden» bei 1’000 Franken pro Schadenfall, während Sie mit Parkschaden PLUS von einer unbegrenzten Versicherungssumme profitieren.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Wissensartikel zu Parkschäden.

Bin ich auch dann versichert, wenn eine andere Person mein Auto fährt?

Bei Zurich sind Sie als Versicherungsnehmerin bzw. -nehmer, Halterin bzw. Halter oder auch Eigentümerin bzw. Eigentümer des versicherten Fahrzeugs sind Sie im Grundsatz auch dann versichert, wenn dieses von einer anderen Person gelenkt wird. Im Einzelnen sind jedoch die anwendbaren Bestimmungen und Ausschlüsse von den Versicherungsdeckungen zu beachten. Finden Sie in unserem Artikel heraus, wie sich Fremdlenker gegen Schäden absichern können.

Was ist Grobfahrlässigkeitsschutz?

Verursacht man grobfahrlässig einen Schaden, kann man dafür von der Versicherung, die dafür eine Leistung erbracht hat, belangt werden oder die Versicherung kann die Leistung kürzen. Ein Beispiel: Sie überfahren aus Unachtsamkeit ein Rotlichtsignal und es kommt zu einem Unfall.
Bei Zurich profitieren Sie mit der Zusatzvereinbarung Grobfahrlässigkeitsschutz davon, dass wir auf das Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht verzichten – ausser in den folgenden Fällen: Alkohol, Fahrunfähigkeit, Geschwindigkeitsdelikt, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.

Bin ich auch im Ausland geschützt?

Die Autoversicherung gilt bei Zurich in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, in den Staaten Europas sowie in den Mittelmeer-, Rand- und Inselstaaten. In folgenden Staaten gilt sie dabei nicht: Weissrussland, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbeidschan, Kasachstan, Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen und Syrien.

Die Pannenhilfe CH/FL gilt nur für Schadenereignisse, die sich in der Schweiz oder in Liechtenstein ereignen. Planen Sie, mit Ihrem Auto ins Ausland zu fahren? Dann vergessen Sie nicht, die Internationale Versicherungskarte mitzuführen.

Gibt es Rabatte oder Vergünstigungen?

  • Mit einer bereits bestehenden Lebensversicherung bei der Zurich können Sie bei der Autoversicherung sparen.
  • Umweltfreundliche Elektro- und Hybridautos fahren bei uns besonders günstig. 
  • Zudem können wir Dank unseres umfangreichen Partnernetzwerks unseren Kunden eine Vielzahl attraktiver Sonderkonditionen bieten.

Gibt es Rabatte oder Vergünstigungen für Junglenkerinnen und -lenker?

Zurich bietet speziell für junge Leute vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres viele Vorteile:

  • Schadenfreiheitsbonus: Nach drei Jahren ohne Schaden erhalten Sie 10 Prozent Ihrer Prämie zurück.
  • Ihre Prämie reduziert sich bis zum 25. Geburtstag Jahr für Jahr.
  • Familienbonus: Wenn Ihre Eltern bereits insgesamt zwei Versicherungsverträge bei Zurich haben, erhalten Sie 15 Prozent Rabatt.  

Wie gehe ich vor, wenn ich mein Auto oder meine Versicherung wechsle?

Prüfen Sie zunächst, ob Sie Ihre Autoversicherung wechseln können. In folgenden Fällen ist ein Wechsel möglich:

  • Ihr aktueller Vertrag läuft aus
  • Sie hatten einen Schadenfall
  • Die Versicherungsprämie steigt
  • Sie wechseln das Fahrzeug

Holen Sie sich verschiedene Offerten für eine neue Autoversicherungen ein und vergleichen Sie diese. Tipp: Bei Zurich profitieren Sie von einem kostenlosen Service für Versicherungsvergleiche.

Sobald Sie sich für eine Autoversicherung entschieden haben, kündigen Sie die aktuelle Versicherung fristgerecht und schliessen die neue ab. Melden Sie den Versicherungswechsel dem Strassenverkehrsamt. Dafür brauchen Sie den Versicherungsnachweis und Ihr Fahrzeugausweis. In unserem Wissensartikel finden Sie weitere Informationen.

Kann ich andere Fahrzeuge wie z.B. Lastwagen, Wohnmobil, Anhänger versichern?

Die Zurich Motorfahrzeugversicherung kommt für auch für andere Transportmittel in Frage. Der Versicherungsschutz kann individuell vereinbart werden. Weitere Informationen, Offertenanfragen und Kontaktformulare finden Sie auf unseren jeweiligen Webseiten oder nehmen Sie mit Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater oder dem Kundenservice unter 0800 80 80 80 Kontakt auf.

Wann erhalte ich meine Policendokumente?

Sobald Ihr Auto beim Strassenverkehrsamt eingelöst ist und Sie den neuen Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder erhalten haben, sind Sie bei Zurich versichert. Sie erhalten von uns einige Tage später Ihre Versicherungspolice sowie die Prämienrechnung per Post zugestellt. Die genaue Versicherungsdeckung entnehmen Sie Ihrem Versicherungsvertrag.

Kann ich Online oder in Raten zahlen?

Bei Zurich können Sie Ihre Rechnungen bequem per Mausklick bezahlen. Bei Ratenzahlungen ist ein Zuschlag zu entrichten. Sollte Ihre Rate zu hoch sein, treten Sie mit uns in Kontakt, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können, zum Beispiel durch eine Anpassung Ihres Vertrages (Anruf unter 0800 80 80 80, oder per Kontaktformular).

Kann meine Prämie angepasst werden?

  • Änderung Ihrer Angaben: Die Prämie beruht auf dem gewählten Versicherungsumfang sowie den deklarierten Tatsachen (Gefahrstatsachen) des Versicherungsnehmers zu den versicherten Personen und zum Fahrzeug. Ändert sich eine dieser Gefahrstatsachen, ist Zurich unverzüglich schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (z.B. durch E-Mail), zu informieren. Bei Gefahrsänderung prüft Zurich, den Vertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen. 
  • Sanierung: Die Prämie bleibt nach einem Schadenfall unverändert (Prämienschutz bzw. Bonusschutz). Ausgenommen sind Sanierungen im Einzelfall. 
  • Prämienreduktion bei Lenkern bis 25 Jahre: Bei deklarierten Junglenkern reduziert sich die Prämie jeweils per Hauptfälligkeit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
  • Selektive Tarifanpassung: Zurich ist berechtigt, die Prämie mit Wirkung ab dem folgenden Versicherungsjahr zu erhöhen. Dies wird spätestens 25 Tage vor Ablauf des Versicherungsjahres bekannt gegeben. Eine solche Anpassung berechtigt Sie unter gewissen Voraussetzungen zu einer Kündigung.

Sollte Ihre Prämie zu hoch sein, treten Sie mit uns in Kontakt, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können, zum Beispiel durch eine Anpassung Ihres Vertrages (Anruf unter 0800 80 80 80, oder per Kontaktformular).

Wo kann ich meine neue Adresse melden?

Bei Zurich können Sie uns Ihre neue Adresse gerne direkt online melden. Denken Sie bereits im Vorfeld daran, Behörden und Unternehmen über Ihren Umzug zu informieren. So verhindern Sie unnötige Verzögerungen und Kosten und Sie sind ab Tag 1 gut im neuen Zuhause erschlossen. Mit unserer Checkliste geht nichts und niemand vergessen. 

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4-Sterne-Bewertung

C.S.


Freundliche, lösungsorienterierte Beratung und hilfsbereite Haltung sowie konkrete Unterstützung bei der Schadensmeldung in der dafür zuständigen Abteilung.

5-Sterne-Bewertung

F.T.


Preiswerte Produkte, eher teurer, dafür grosszügig bei der Schadensauszahlung. Schnelle Abwicklung des Schadenfalls.

3.5-Sterne-Bewertung

J.R.


Ich bin schon fast 40 Jahren bei der Zurich versichert und bin sehr zufrieden.

5-Sterne-Bewertung

S.G.


Sehr positive Erfahrung mit dem Kundenberater. Produkte sind fair & bezahlbar. Es zahlt sich aus, wenn alles bei Zürich versichert ist.

5-Sterne-Bewertung

D.W.


Sehr entgegenkommend, kein "dem Kunden die Produkte aufschwätzen"-Gefühl, effizientes Gespräch, sehr sehr freundlich und sympathisch.

5-Sterne-Bewertung

A.M.


Der service im schadenfall ist sehr gut und unbürokratisch! bravo! ganz ungewohnt in der heurigen zeit!

4-Sterne-Bewertung

P.S.


Die massive Prämienerhöhung per Anfang Jahr sprach eigentlich gegen die Zurich und ich stand kurz vor einem Wechsel, habe mich dann aber doch für einen Verbleib bei Ihnen entschieden. Kurz danach hatte ich ein Schadenereignis mit meinem Auto, dessen problemlose Abwicklung durch die Zurich nun doch sehr dafür spricht, dass der Entscheid bei Ihnen zu bleiben im Nachhinein gesehen richtig war.

4-Sterne-Bewertung

M.B.


Guter Preis, klare Geschäftsbedingungen, schnelle Antworten.

2-Sterne-Bewertung

H.K.


Ich bin einfach ein wenig enttäuscht.