Ja, Sie benötigen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Todesfallversicherung. Im Konkubinat sind Sie weniger gut abgesichert als Verheiratete. Falls Ihnen etwas zustossen sollte, hat Ihr Konkubinatspartner keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Anteil an Ihrem Erbe. Ausserdem erhält er oder sie keine Leistungen aus der AHV. Auch die Pensionskasse zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Umso wichtiger ist eine private Absicherung über eine Todesfallversicherung.
Mit einer Todesfallversicherung können Sie Ihren Partner als begünstigte Person einsetzen. Im Todesfall erhält Ihr Partner das vereinbarte Kapital direkt – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. So sorgen Sie dafür, dass Ihr Partner finanziell abgesichert bleibt, selbst wenn das Gesetz keinen Schutz vorsieht.
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Erbrecht Schweiz: Mehr Freiheit bei der Nachlassplanung