Maximalbetrag Säule 3a – Das dürfen Sie 2025 einzahlen

Die Säule 3a bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt für den Ruhestand vorzusorgen und gleichzeitig von attraktiven Steuervorteilen zu profitieren. Entscheidend dafür ist der jährlich festgelegte Maximalbetrag, den Sie freiwillig in Ihre gebundene Vorsorge einzahlen dürfen. Mit den aktuellen Höchstbeträgen für 2025 behalten Sie Ihre Vorsorgeplanung optimal im Blick.
Ein Paar schaut in der Küche auf einem Tablet etwas nach

Was ist der Maximalbetrag – und warum ist er so wichtig?

Der Maximalbetrag der Säule 3a ist der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag, den Sie pro Jahr steuerlich privilegiert einzahlen dürfen. Je mehr Sie einzahlen (bis zum Maximal­betrag), desto höher sind Ihre Steuer­vorteile und desto mehr Kapital bauen Sie für Ihre Pensionierung auf.

Gut zu wissen

Für Angestellte mit Pensionskasse gilt ein tieferer Maximal­betrag als für Selbständige ohne Pensionskasse – da diese privat umso mehr vorsorgen müssen.

Maximalbeträge 2024, 2025 und 2026 im Überblick

Die Maximal­beträge werden regel­mässig an die Lohn- und Preisent­wicklung angepasst. So bleibt Ihre Vorsorge mit den Lebenshaltungs­kosten im Gleichschritt.

Jahr Angestellte mit Pensionskasse Selbständige ohne Pensionskasse
2024 CHF 7’056 pro Jahr (CHF 588/Monat)
CHF 35’280 pro Jahr (max. 20% des Netto­erwerbs­einkommens / CHF 2’940/Monat) 
2025  CHF 7’258 pro Jahr (CHF 604/Monat)
CHF 36’288 pro Jahr (max. 20% des Netto­erwerbs­einkommens / CHF 3’024/Monat)
2026 CHF 7’258 pro Jahr (CHF 604/Monat)  CHF 36’288 pro Jahr (max. 20% des Netto­erwerbs­einkommens / CHF 3’024/Monat)

 

Hinweis: Einzahlungen über den Maximalbetrag hinaus werden steuerlich nicht berücksichtigt.

Rechenbeispiel: So wirkt sich der Maximalbetrag auf Ihre Steuern aus

Einzahlungen in die Säule 3a reduzieren direkt Ihr steuerbares Einkommen – und damit Ihre Steuerlast. Wie gross dieser Vorteil ist, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen, Ihrem Wohnsitz und Ihrem persönlichen Steuersatz ab.

Das folgende Rechenbeispiel zeigt den Mechanismus beispielhaft:

  • Person: Jonas Keller, 28 Jahre alt, ledig, reformiert, wohnhaft in Zürich
  • Einkommen: CHF 85’000
  • Einzahlung Säule 3a im Jahr 2025: CHF 7’258 (Maximalbetrag für Angestellte mit Pensionskasse)
Jahr Einzahlung Säule 3a Steuerersparnis
2025 CHF 7’258 CHF 1’500* 

 

* Steuerersparnis gerundet. Berechnungs­grundlage: Einkommen CHF 85’000, ledig, reformiert, Wohnsitz Zürich, inkl. direkter Bundes­steuer, kantonaler und kommunaler Steuer.


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So nutzen Sie die Säule 3a optimal aus

  • Regelmässig einzahlen: Am besten früh im Jahr und – wenn möglich – monatlich. So profitieren Sie vom Zinses­zinseffekt und vermeiden hohe Ein­malzahlungen am Jahresende.
  • Maximalbetrag ausschöpfen: Wer jährlich den Höchstbetrag einzahlt, spart nicht nur Steuern, sondern baut langfristig ein solides Alterskapital auf.
  • Mehrere 3a-Konten nutzen: Wenn Sie Ihre Einzahlungen auf verschiedene 3a-Gefässe verteilen, können Sie allfällige Auszahlungen später staffeln – und so Steuern sparen.
  • Nachzahlungen nutzen: Ab 2026 können Sie für Beitragsjahre ab 2025 bis zu zehn Jahre rückwirkend einzahlen. Ideal für Jahre mit hohem Einkommen.
    Mehr zu nachträglichen Einzahlungen in die Säule 3a
  • Zeitpunkt clever wählen: Planen Sie grössere Einzahlungen in Jahren mit einem hohen Einkommen – der Steuervorteil ist dann besonders gross.
  • Pensionskassen­einkäufe abstimmen: Stimmen Sie Einzahlungen in Säule 3a und Einkäufe in die Pensions­kasse aufeinander ab, um steuerliche Vorteile gezielt zu kombinieren.

Expertentipp

Eine persönliche Vorsorge­beratung hilft Ihnen, Ihre Einzahlungs­strategie optimal auf Ihre Lebens­situation und Steuer­planung abzustimmen.

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Unterschied zwischen Säule 3a und 3b

Die dritte Säule der Altersvorsorge in der Schweiz teilt sich in zwei Bereiche: die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die freie Vorsorge (Säule 3b). Beide dienen dazu, zusätzliches Kapital für den Ruhe­stand oder andere Lebensziele aufzubauen – unterscheiden sich jedoch in wichtigen Punkten.

  • Die Säule 3a ist gesetzlich geregelt und bietet attraktive Steuervorteile: Ein­zahlungen können bis zu einem bestimmten Maximal­betrag jährlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dafür ist ein vorzeitiger Bezug des Guthabens nur in den vom Gesetz erlaubten Fällen möglich.
  • Die Säule 3b hingegen ist deutlich flexibler. Es gibt keine gesetzliche Beitrags­grenze, das Guthaben ist jederzeit verfügbar. Dafür profitieren Sie nicht von den steuerlichen Abzügen, wie sie bei der Säule 3a möglich sind. 

Welche Lösung für Sie optimal ist – oder wie Sie beide sinnvoll kombinieren – hängt von Ihrer persönlichen Lebens­situation, Ihren Zielen und Ihrer Steuerplanung ab.

Ein detaillierter Vergleich von Säule 3a und 3b

Frau mit Sparschwein

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Säule 3a: Überzahlungen, Mehrfachkonten & Nachzahlungen

Was passiert bei Überzahlungen?

Einzahlungen über den gesetzlich festgelegten Maximal­betrag werden steuerlich nicht anerkannt. Sie erhalten dafür keinen zusätzlichen Steuer­vorteil. Viele Banken und Versicherungen lehnen Über­zahlungen zudem automatisch ab oder erstatten sie zurück.

Darf ich mehrere 3a-Konten führen?

Sie dürfen mehrere 3a-Konten oder -Versicherungen parallel führen. Der steuerlich zulässige Maximal­betrag gilt jedoch für alle Gefässe zusammen. Verteilen Sie Ihre Einzahlungen, profitieren Sie später bei gestaffelter Auszahlung von niedrigeren Steuersätzen.