Das Wichtigste in Kürze
- Ein Wohnungsübergabeprotokoll hält fest, in welchem Zustand die Wohnung ist, und hilft bei späteren Unstimmigkeiten.
- Halten Sie Schäden, Mängel, Zählerstände und übergebene Schlüssel möglichst genau fest.
- Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn Sie mit den Angaben einverstanden sind.
Klarheit beim Ein- und Auszug
Der Alltag hinterlässt Spuren – manchmal auch in der Wohnung: ein Kratzer im Parkett, eine Macke an der Tür oder Gebrauchsspuren an Armaturen und Küchengeräten. Beim Ein- oder Auszug gehen Mieter und Vermieter deshalb sinnvollerweise gemeinsam durch die Wohnung und halten fest, was auffällt.
In der Schweiz ist ein Wohnungsübergabeprotokoll zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es schafft eine gemeinsame Grundlage. Es zeigt, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde, und hilft später zu klären, ob ein Schaden schon vorhanden war oder während der Mietzeit entstanden ist.
Einzugsprotokoll erstellen und aufbewahren
Halten Sie Schäden und Mängel schon beim Einzug sorgfältig fest. Entdecken Sie später noch etwas, fotografieren Sie es und informieren Sie die Vermieterschaft schriftlich. Bewahren Sie das Einzugsprotokoll an einem sicheren Ort auf – so können Sie beim Auszug den ursprünglichen Zustand belegen.
Wohnungsübergabe: Schritt für Schritt
Vor dem Übergabetag
- Räumen Sie die Wohnung vollständig und reinigen Sie sie gemäss Mietvertrag.
- Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie kleinere Arbeiten im Rahmen des «kleinen Unterhalts» erledigen müssen, etwa einen Duschschlauch, eine WC-Brille oder einen Filter ersetzen.
- Testen Sie Geräte wie Herd, Backofen, Kühlschrank oder Geschirrspüler und halten Sie allfällige Mängel fest.
- Zählen Sie alle Schlüssel und prüfen Sie, ob Wohnungsschlüssel, Briefkastenschlüssel, Keller- oder Garagenschlüssel vollständig vorhanden sind.
- Melden Sie selbst verursachte Schäden frühzeitig der Verwaltung und gegebenenfalls Ihrer Privathaftpflichtversicherung.
- Beauftragen Sie grössere Reparaturen nicht selbst, sondern sprechen Sie das Vorgehen zuerst mit der Verwaltung oder Vermieterschaft ab.
- Halten Sie das Einzugsprotokoll und den Mietvertrag für die Übergabe bereit.
- Drucken Sie unsere Vorlage für das Wohnungsübergabeprotokoll im Doppel aus.
Am Übergabetag
- Nehmen Sie wenn möglich persönlich an der Wohnungsübergabe teil.
- Gehen Sie die Wohnung gemeinsam Raum für Raum durch, fotografieren Sie Schäden und Mängel und tragen Sie sie genau ins Protokoll ein. Vergessen Sie dabei
- Nebenräume wie Keller und Einstellhalle nicht!
- Prüfen Sie das Protokoll sorgfältig und unterschreiben Sie nur, wenn Sie mit den Angaben einverstanden sind. Bei Unstimmigkeiten können Sie einen schriftlichen
- Vorbehalt ergänzen oder die Unterschrift verweigern.
Nach der Übergabe
- Bewahren Sie das Übergabeprotokoll, Fotos und weitere Unterlagen auf, bis alle offenen Fragen geklärt sind.
- Prüfen Sie Forderungen der Vermieterschaft genau. Normale Abnutzung wie verblasste Wandfarbe oder leichte Gebrauchsspuren müssen Sie als Mieter oder Mieterin grundsätzlich nicht bezahlen.
- Haben Sie einen Schaden verursacht oder die Wohnung übermässig abgenutzt, können Sie dafür haften – in der Regel zum Zeitwert und nicht zum Neuwert. Die Lebensdauertabelle des Mieterinnen- und Mieterverbands zeigt Richtwerte für den Zeitwert von Einrichtungen und Bauteilen in Mietwohnungen.
- Melden Sie Schäden Ihrer Privathaftpflichtversicherung und lassen Sie sich bei Streitigkeiten rechtlich beraten.
Was gehört ins Wohnungsübergabeprotokoll?
Gehen Sie die Wohnung Raum für Raum durch und dokumentieren Sie alles sorgfältig.
| Bereich | Angaben |
| Allgemeine Angaben | Adresse, Datum, Namen der beteiligten Personen, Einzug oder Auszug |
| Wohnräume und Schlafzimmer | Zustand von Böden, Wänden, Decken, Türen und Fenstern sowie Einbauschränken |
| Küche | Zustand von Armaturen, Herd, Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler und weiteren Geräten |
| Bad und WC | Lavabo, Armaturen, Dusche, Badewanne, WC, Spiegel und Lüftung |
| Nebenräume | Keller, Estrich, Balkon, Terrasse oder Garage |
| Schäden und Mängel | Einzeln detailliert beschrieben und belegt mit Fotos |
| Zählerstände | Strom, Wasser, Gas oder Heizung |
| Schlüssel | Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel |
| Vereinbarungen | Noch auszuführende Arbeiten, Fristen oder besondere Abmachungen |
| Abschluss | Ort, Datum und Unterschriften |
Mietkaution nach dem Auszug
Sind alle Ansprüche geklärt, kann das Mietkautionskonto mit Zustimmung beider Seiten freigegeben werden. Bleibt das Geld auf dem Mietkautionskonto blockiert, gilt eine klare Frist: Hat die Vermieterschaft innerhalb eines Jahres nach Ende des Mietverhältnisses keine rechtlichen Schritte eingeleitet, können Sie die Auszahlung direkt bei der Bank verlangen – auch ohne Zustimmung der Vermieterschaft.
Wenn es bei der Wohnungsübergabe zum Streit kommt
Auch mit guter Vorbereitung kann es bei der Wohnungsübergabe zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Häufig geht es darum, wer für einen Schaden verantwortlich ist und wer die Kosten trägt.
Dann kann es helfen, den Fall rechtlich prüfen zu lassen. Die Privat-Rechtsschutzversicherung von Orion, die über Zurich abgeschlossen werden kann, unterstützt Sie bei Streitigkeiten rund um das Mietverhältnis.
Als Kundin oder Kunde von Orion erhalten Sie mit Orionline schnell telefonische Unterstützung bei rechtlichen Fragen rund ums Mietverhältnis.
FAQ zur Wohnungsübergabe
Ist ein Wohnungsübergabeprotokoll in der Schweiz Pflicht?
Nein. Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Trotzdem ist es sehr empfehlenswert, weil es den Zustand der Wohnung dokumentiert und bei späteren Unstimmigkeiten als Nachweis dienen kann.
Muss ich das Übergabeprotokoll unterschreiben?
Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn die festgehaltenen Angaben aus Ihrer Sicht korrekt sind. Bei einzelnen strittigen Punkten können Sie einen Vorbehalt ergänzen. Sind Sie mit wesentlichen Angaben nicht einverstanden, können Sie die Unterschrift verweigern.
Wer haftet für Schäden beim Auszug?
Für normale Abnutzung durch den üblichen Gebrauch müssen Mieterinnen und Mieter grundsätzlich nicht bezahlen. Für selbst verursachte Schäden oder übermässige Abnutzung können sie dagegen haftbar sein. Bei der Höhe einer Forderung spielt unter anderem der Zeitwert des beschädigten Gegenstands eine Rolle.
Hilft die Privathaftpflicht bei Schäden an der Mietwohnung?
Je nach Schaden kann die Privathaftpflichtversicherung Leistungen übernehmen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen versicherten Haftpflichtschaden handelt. Normale Abnutzung gehört nicht dazu. Melden Sie einen Schaden im Zweifelsfall Ihrer Versicherung, bevor Sie eine Forderung anerkennen.
Was mache ich, wenn ich nach dem Einzug einen Mangel entdecke?
Dokumentieren Sie den Mangel möglichst genau, am besten auch mit Fotos, und informieren Sie die Vermieterschaft schriftlich. So lässt sich später besser nachweisen, dass der Schaden bereits zu Beginn des Mietverhältnisses vorhanden war.
Wer sollte bei der Wohnungsübergabe dabei sein?
Idealerweise führen Mieterschaft und Vermieterschaft oder Verwaltung die Übergabe gemeinsam durch. Bei absehbaren Unstimmigkeiten kann zusätzlich eine neutrale Begleitperson sinnvoll sein.
Wann bekomme ich meine Mietkaution zurück?
Die Mietkaution dient zur Absicherung berechtigter Forderungen aus dem Mietverhältnis. Gibt es nach dem Auszug Differenzen über Schäden oder andere Forderungen, sollten diese zuerst geklärt werden. Eine normale Abnutzung allein rechtfertigt keine Schadenersatzforderung.
Hat die Vermieterschaft innerhalb eines Jahres nach Ende des Mietverhältnisses keine rechtlichen Schritte eingeleitet, können Sie die Kaution direkt bei der Bank zurückfordern – auch ohne Zustimmung der Vermieterschaft.
Mit fachlicher Unterstützung von
Odette Geldof
Advokatin (Mlaw)
Als Advokatin (Master of Law) bei Orion Legal Services bringt sie ihre juristische Expertise in die Inhalte ein.



