Ein Wohnungsübergabeprotokoll schafft Sicherheit für alle

Mit der Wohnungsübergabe geht etwas zu Ende und etwas Neues beginnt. Beim gemeinsamen Rundgang durch die Wohnung halten Mieter und Vermieter fest, was auffällt. Mit unserer Vorlage für das Übergabeprotokoll geht nichts vergessen und Sie können spätere Fragen zu Schäden leichter klären.
Schlüssel, Stift und Dokumente zu einem Mietvertrag auf einem Tisch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wohnungs­übergabeprotokoll hält fest, in welchem Zustand die Wohnung ist, und hilft bei späteren Unstimmigkeiten.
  • Halten Sie Schäden, Mängel, Zählerstände und übergebene Schlüssel möglichst genau fest.
  • Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn Sie mit den Angaben einverstanden sind. 

Klarheit beim Ein- und Auszug

Der Alltag hinterlässt Spuren – manchmal auch in der Wohnung: ein Kratzer im Parkett, eine Macke an der Tür oder Gebrauchs­spuren an Armaturen und Küchengeräten. Beim Ein- oder Auszug gehen Mieter und Vermieter deshalb sinn­vollerweise gemeinsam durch die Wohnung und halten fest, was auffällt.

In der Schweiz ist ein Wohnungs­übergabeprotokoll zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es schafft eine gemeinsame Grundlage. Es zeigt, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde, und hilft später zu klären, ob ein Schaden schon vorhanden war oder während der Mietzeit entstanden ist.

Einzugsprotokoll erstellen und aufbewahren

Halten Sie Schäden und Mängel schon beim Einzug sorgfältig fest. Entdecken Sie später noch etwas, fotografieren Sie es und informieren Sie die Vermieter­schaft schriftlich. Bewahren Sie das Einzugs­protokoll an einem sicheren Ort auf – so können Sie beim Auszug den ursprünglichen Zustand belegen.

Wohnungsübergabe: Schritt für Schritt

Vor dem Übergabetag

  • Räumen Sie die Wohnung vollständig und reinigen Sie sie gemäss Mietvertrag. 
  • Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie kleinere Arbeiten im Rahmen des «kleinen Unterhalts» erledigen müssen, etwa einen Dusch­schlauch, eine WC-Brille oder einen Filter ersetzen.
  • Testen Sie Geräte wie Herd, Backofen, Kühlschrank oder Geschirrspüler und halten Sie allfällige Mängel fest.
  • Zählen Sie alle Schlüssel und prüfen Sie, ob Wohnungs­schlüssel, Briefkasten­schlüssel, Keller- oder Garagenschlüssel vollständig vorhanden sind.
  • Melden Sie selbst verursachte Schäden frühzeitig der Verwaltung und gegebenenfalls Ihrer Privathaftpflicht­versicherung.
  • Beauftragen Sie grössere Reparaturen nicht selbst, sondern sprechen Sie das Vorgehen zuerst mit der Verwaltung oder Vermieterschaft ab.
  • Halten Sie das Einzugsprotokoll und den Mietvertrag für die Übergabe bereit.
  • Drucken Sie unsere Vorlage für das Wohnungs­übergabe­protokoll im Doppel aus. 
Ein Kind steht auf der Abwaschmaschinen Türe

Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflicht von Zurich deckt Schäden ab, für die Sie als Mieter aufkommen müssen.

Am Übergabetag

  • Nehmen Sie wenn möglich persönlich an der Wohnungs­übergabe teil.
  • Gehen Sie die Wohnung gemeinsam Raum für Raum durch, fotografieren Sie Schäden und Mängel und tragen Sie sie genau ins Protokoll ein. Vergessen Sie dabei
  • Nebenräume wie Keller und Einstellhalle nicht!
  • Prüfen Sie das Protokoll sorgfältig und unterschreiben Sie nur, wenn Sie mit den Angaben einverstanden sind. Bei Unstimmig­keiten können Sie einen schriftlichen
  • Vorbehalt ergänzen oder die Unterschrift verweigern.

Nach der Übergabe

  • Bewahren Sie das Übergabeprotokoll, Fotos und weitere Unterlagen auf, bis alle offenen Fragen geklärt sind.
  • Prüfen Sie Forderungen der Vermieterschaft genau. Normale Abnutzung wie verblasste Wandfarbe oder leichte Gebrauchs­spuren müssen Sie als Mieter oder Mieterin grundsätzlich nicht bezahlen.
  • Haben Sie einen Schaden verursacht oder die Wohnung übermässig abgenutzt, können Sie dafür haften – in der Regel zum Zeitwert und nicht zum Neuwert. Die Lebensdauer­tabelle des Mieterinnen- und Mieterverbands zeigt Richtwerte für den Zeitwert von Einrichtungen und Bauteilen in Mietwohnungen.
  • Melden Sie Schäden Ihrer Privathaftpflicht­versicherung und lassen Sie sich bei Streitigkeiten rechtlich beraten.
Mann im Büro mit verschränkten Armen

Privat-Rechtsschutzversicherung Orion
Gut abgesichert bei Streitigkeiten rund ums Wohnen: Die Privatrechtsschutzversicherung von Orion unterstützt Sie bei rechtlichen Fragen.

Was gehört ins Wohnungsübergabeprotokoll?

Gehen Sie die Wohnung Raum für Raum durch und dokumentieren Sie alles sorgfältig. 

Bereich Angaben
Allgemeine Angaben Adresse, Datum, Namen der beteiligten Personen, Einzug oder Auszug
Wohnräume und Schlafzimmer Zustand von Böden, Wänden, Decken, Türen und Fenstern sowie Einbauschränken
Küche Zustand von Armaturen, Herd, Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler und weiteren Geräten
Bad und WC Lavabo, Armaturen, Dusche, Badewanne, WC, Spiegel und Lüftung
Nebenräume Keller, Estrich, Balkon, Terrasse oder Garage
Schäden und Mängel Einzeln detailliert beschrieben und belegt mit  Fotos
Zählerstände Strom, Wasser, Gas oder Heizung 
Schlüssel Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel
Vereinbarungen Noch auszuführende Arbeiten, Fristen oder besondere Abmachungen 
Abschluss Ort, Datum und Unterschriften

Mietkaution nach dem Auszug

Sind alle Ansprüche geklärt, kann das Mietkautions­konto mit Zustimmung beider Seiten freigegeben werden. Bleibt das Geld auf dem Mietkautions­konto blockiert, gilt eine klare Frist: Hat die Vermieter­schaft innerhalb eines Jahres nach Ende des Miet­verhältnisses keine rechtlichen Schritte eingeleitet, können Sie die Auszahlung direkt bei der Bank verlangen – auch ohne Zustimmung der Vermieterschaft. 

Mietkautionsversicherung

Mietkautionsversicherung
Mehr finanzieller Spielraum beim Umzug mit der Mietkautionsversicherung von Zurich.

Wenn es bei der Wohnungsübergabe zum Streit kommt

Auch mit guter Vorbereitung kann es bei der Wohnungsübergabe zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Häufig geht es darum, wer für einen Schaden verantwortlich ist und wer die Kosten trägt.

Dann kann es helfen, den Fall rechtlich prüfen zu lassen. Die Privat-Rechtsschutzversicherung von Orion, die über Zurich abgeschlossen werden kann, unterstützt Sie bei Streitig­keiten rund um das Mietverhältnis.

Als Kundin oder Kunde von Orion erhalten Sie mit Orionline schnell telefonische Unterstützung bei rechtlichen Fragen rund ums Mietverhältnis.

FAQ zur Wohnungsübergabe

Muss ich das Übergabeprotokoll unterschreiben?

Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn die festgehaltenen Angaben aus Ihrer Sicht korrekt sind. Bei einzelnen strittigen Punkten können Sie einen Vorbehalt ergänzen. Sind Sie mit wesentlichen Angaben nicht ein­verstanden, können Sie die Unterschrift verweigern.

Wer haftet für Schäden beim Auszug?

Für normale Abnutzung durch den üblichen Gebrauch müssen Mieterinnen und Mieter grund­sätzlich nicht bezahlen. Für selbst verursachte Schäden oder über­mässige Abnutzung können sie dagegen haftbar sein. Bei der Höhe einer Forderung spielt unter anderem der Zeitwert des beschädigten Gegenstands eine Rolle.

Hilft die Privathaftpflicht bei Schäden an der Mietwohnung?

Je nach Schaden kann die Privathaftpflicht­versicherung Leistungen übernehmen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen versicherten Haftpflicht­schaden handelt. Normale Abnutzung gehört nicht dazu. Melden Sie einen Schaden im Zweifelsfall Ihrer Versicherung, bevor Sie eine Forderung anerkennen.

Wann bekomme ich meine Mietkaution zurück?

Die Mietkaution dient zur Absicherung berechtigter Forderungen aus dem Mietverhältnis. Gibt es nach dem Auszug Differenzen über Schäden oder andere Forderungen, sollten diese zuerst geklärt werden. Eine normale Abnutzung allein rechtfertigt keine Schaden­ersatzforderung.

Hat die Vermieter­schaft innerhalb eines Jahres nach Ende des Miet­verhältnisses keine rechtlichen Schritte eingeleitet, können Sie die Kaution direkt bei der Bank zurückfordern – auch ohne Zustimmung der Vermieterschaft.

Mit fachlicher Unterstützung von

>Odette Geldof

Odette Geldof

Advokatin (Mlaw)

Als Advokatin (Master of Law) bei Orion Legal Services bringt sie ihre juristische Expertise in die Inhalte ein.