Bedürfnisse verstehen:
Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen:
Das Ziel des Schweizer Vorsorgesystem ist es, der Schweizer Bevölkerung in allen Lebenslagen ein verlässliches Einkommen zu sichern. Zum Beispiel nach der Pensionierung, im Todesfall der Partnerin oder des Partners oder bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall.
Bei der 1. Säule geht es um die Existenzsicherung. Mit dieser Rente soll der minimal notwendige Lebensbedarf gedeckt werden. Die 1. Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) sowie der Erwerbsersatzordnung (EO).
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Die 2. Säule sichert den gewohnten Lebensstandard. In die berufliche Vorsorge zahlen Mitarbeitende und Arbeitgeber mindestens gleich viel in eine Pensionskasse ein. Der Arbeitgeber kann freiwillig auch mehr einzahlen.
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Das Vermögen in der 3. Säule dient dazu, allfällige Vorsorgelücken aus der 1. und 2. Säule zu schliessen. Sie ermöglicht es Ihnen auch, früher in Rente zu gehen oder Träume und Wünsche nach der Pensionierung zu erfüllen.
Erfahren Sie mehr in unserem Artikel zum 3 Säulen Prinzip.
Die grössten Unterschiede zwischen einer Säule-3a-Lösung einer Bank oder einer Versicherung liegen beim Risikoschutz für Sie und Ihre Familie, Ihrem Sparziel und der Vertragsdauer.
Risikoschutz für Familien und Sparziel
Bei einer Versicherung schliessen Sie im Rahmen der Säule 3a einen Versicherungsvertrag ab. Dieser beinhaltet einen Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit und/oder Tod. Das heisst, falls Sie erwerbsunfähig werden, zahlt Ihre Versicherung den jährlichen anfallenden Betrag in die Säule 3a für Sie ein. Sie sparen entsprechend weiterhin für die Pensionierung, auch wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Je nach gewählter Vorsorgelösung wird Ihnen zusätzlich eine Erwerbsunfähigkeitsrente bis zur Pensionierung ausgezahlt. Sie erreichen Ihr definiertes Sparziel in jedem Fall. Im Todesfall wird Ihren Hinterbliebenen ein Todesfallkapital ausgezahlt. Somit sind Ihre Liebsten zumindest vor den finanziellen Folgen dieses Schicksalsschlags geschützt. Diesen Versicherungsschutz bezahlen Sie mit einem Teil Ihrer Prämie.
Wenn Sie Ihre Säule 3a bei einer Bank eröffnen, liegt der Hauptfokus auf dem Sparprozess. Sie und/oder Ihre Familie sind dabei nicht gegen die finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit oder eines Todesfalls geschützt. Falls Sie Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, dürfen Sie auch nicht mehr in die Säule 3a einzahlen. In diesem Fall erreichen Sie Ihr definiertes Sparziel nicht.
Vertragsdauer
Der Versicherungsvertrag im Rahmen der Säule 3a hat stets eine fixe Vertragsdauer. Diese reicht meistens bis zum ordentlicher Pensionsalter. Sie verpflichten sich, regelmässig einen bestimmten Betrag in die Säule-3a-Police einzuzahlen.
Nach dem dritten Versicherungsjahr haben Sie aber die Möglichkeit, die Zahlungen bis zu drei Jahre zu pausieren. Der Versicherungsschutz erlischt dabei nicht. Das heisst, Sie sind weiterhin vollumfänglich versichert, wenn Sie zum Beispiel eine Babypause einlegen oder im Ausland sind. Die einzige Folge daraus ist, dass sich Ihr Sparziel um diese pausierten Beträge verringert.
Ja, sofern Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind. Ansonsten können Sie maximal 20 Prozent von Ihrem Nettolohn in die Säule 3a einzahlen.
Bei einem Teilzeitpensum zahlt die Arbeitgeberin wie der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin weniger in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und in die Pensionskasse ein. Somit fallen später auch die Renten kleiner aus.
Ja, das hat es. Wenn Sie zum Beispiel Ihren Job aufgeben, fallen in der 2. Säule die Risiko-Leistungen Tod und Invalidität weg. Ihr Altersguthaben wird auf ein Freizügigkeitskonto transferiert. Damit bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) keine Beitragslücken entstehen, sollten Sie sich bei der AHV-Ausgleichsstelle melden und pro Jahr den Mindestbeitrag einzahlen, sofern Sie nicht verheiratet sind und der Mindestbeitrag über den/die Ehepartner/in abgegolten wird.
Am besten kontaktieren Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater, um allfällige Lücken mit einer individuellen Lösung zu schliessen.
Ja, das hat es. Je nach dem, ob Sie alleinerziehend oder verheiratet sind, sieht die Situation anders aus.
Alleinerziehende, nicht erwerbstätige Mütter
Als alleinerziehende, nicht mehr erwerbstätige Mutter werden Sie als nicht-erwerbstätige Person eingestuft. Damit keine Lücke entsteht, sollten Sie sich bei Ihrer Ausgleichskasse melden und den Mindestbeitrag einzahlen. Dies gilt, sofern Sie ein Jahr oder länger ausfallen. In der 2. Säule sind Sie nicht mehr versichert. Ihr vorhandenes Sparguthaben wird auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.
Verheiratete, nicht erwerbstätige Mütter
Bei der AHV ist der Mindestbeitrag über Ihren Ehepartner abgegolten. In der 2. Säule sind Sie allerdings nicht mehr versichert. Ihr vorhandenes Sparguthaben wird auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.
Am besten kontaktieren Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater, um allfällige Lücken mit einer individuellen Lösung zu schliessen.
Zuerst sollten Sie die Säule 3a maximal ausnutzen. Denn die abzugsfähigen Beiträge werden nicht aufsummiert, sondern sie verfallen am Ende des Jahres. Hingegen laufen die möglichen Einkäufe in die Pensionskasse nicht ab. Sie können auch im folgenden Jahr vorhandene Lücken in der Pensionskasse schliessen.
Beachten Sie, dass Einkäufe in die Pensionskasse drei Jahren vor der Pensionierung einen Einfluss darauf haben, wie Sie Ihre Pensionskassengelder beziehen dürfen. Konkret müssen Sie in diesem Fall Ihr Guthaben als Rente beziehen. Bei einem Kapitalbezug wird die eingesparte Steuer des Einkaufs zurückgefordert.
In einem persönlichen Gespräch beantworten unsere Beraterinnen und Berater Ihre persönlichen Fragen. Sie gehen auf Ihre individuelle Vorsorgesituation ein und erläutern Ihnen, ob Sie Vorsorgelücken haben. Am Ende der Beratung wissen Sie, wie Sie mögliche Lücken schliessen können. Und Sie wissen auch, was Sie tun können, damit Sie im Alter genügend Geld für eine entspannte Pensionszeit haben.
Mit einer Todesfall- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind Sie gut bedient. Mit dieser Lebensversicherung schützen Sie Ihre Familie vor den finanziellen Risiken, die entstehen, wenn Sie erwerbsunfähig sind respektive bleiben oder sterben. Erfahren Sie mehr zu den Produkten Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung.