Eine Person trägt ein gelbes Outfit und Kopfhörer, steht auf einer gelben Wand mit blauer Hintergrundfarbe.

Deine ersten Versicherungen

Mach dein Ding – und sichere dir dafür die besten Vorteile:

  • attraktive Rabatte für alle unter 30

  • 3 Jahre mit dem Fahrzeug schadenfrei? Dann gibt's Geld zurück

  • Schutz, der genau zu deinem Lifestyle passt 

  • Extra-Vorteile in der Autoversicherung, wenn deine Eltern bei Zurich versichert sind

Kombirabatt: Mehr Schutz, weniger Kosten

Wenn du schon bei Zurich versichert bist, sparst du womöglich dank Kombirabatt beim Abschluss einer weiteren Versicherung.

Das sagen unsere Kundinnen und Kunden

D.W.

Sehr entgegenkommend, kein "dem Kunden die Produkte aufschwätzen"-Gefühl, effizientes Gespräch, sehr sehr freundlich und sympathisch.

A.M.

Der service im schadenfall ist sehr gut und unbürokratisch! bravo! ganz ungewohnt in der heurigen zeit!

S.G.

Sehr positive Erfahrung mit dem Kundenberater. Produkte sind fair & bezahlbar. Es zahlt sich aus, wenn alles bei Zürich versichert ist.

M.B.

Guter Preis, klare Geschäftsbedingungen, schnelle Antworten.

C.S.

Freundliche, lösungsorienterierte Beratung und hilfsbereite Haltung sowie konkrete Unterstützung bei der Schadensmeldung in der dafür zuständigen Abteilung.

Fragen & Antworten

Was für Kombirabatte werden angeboten?

Wenn du bereits eine Versicherung bei Zurich abgeschlossen hast, kannst du beim Abschluss bestimmter weiterer Versicherungen von attraktiven Rabatten profitieren:

Du hast die Zurich Motorfahrzeugversicherung?
Beim Abschluss einer Haushalt- oder Reiseversicherung erhältst du 5% Rabatt.

Du hast die Zurich Haushaltversicherung?
Beim Abschluss einer Reiseversicherung erhältst du 5% Rabatt.

Du hast eine Vorsorge- oder Anlageversicherung?
Beim Abschluss einer Haushalt-, Motorfahrzeug- oder Reiseversicherung erhältst du 5% Rabatt.

Welche Angebote können Neukunden erhalten?

Du bist zwischen 18 und 25 Jahre alt:

  • Hausratversicherung: Du erhältst 20% Jugendrabatt auf die Hausratversicherung (gilt nicht für die Elementarschadenversicherung).
  • Privathaftpflichtversicherung: Du bekommst 30% Jugendrabatt auf die Privathaftpflichtversicherung.
  • Motorfahrzeugversicherung: Wenn du drei Jahre ohne Schaden bleibst, zahlen wir dir 10% deiner Prämie zurück. Ausserdem reduziert sich deine Prämie jedes Jahr bis zu deinem 25. Geburtstag. Wenn deine Eltern mindestens 2 Versicherungen bei Zurich haben, erhältst du zusätzlich 15% Rabatt. Und wenn du seit mindestens 2 Jahren bereits eine Motorfahrzeugversicherung bei Zurich hast, profitierst du von einem Treuebonus von 10%. Zudem erhältst du Prämienschutz im Schadenfall und 1 Jahr kostenlosen Verkehrsrechtschutz.

Du bist zwischen 26 und 30 Jahre alt:

  • Hausratversicherung: Du erhältst 10% Einsteigerrabatt auf die Hausratversicherung (gilt nicht für die Elementarschadenversicherung).
  • Privathaftpflichtversicherung: Du bekommst 20% Einsteigerrabatt auf die Privathaftpflichtversicherung.
  • Motorfahrzeugversicherung: Auf die Motorradversicherung bekommst du Prämienschutz im Schadenfall und 1 Jahr kostenlosen Verkehrsrechtschutz.

Du hast die 30 bereits geknackt: 

  • In der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung: Wegfall des Selbstbehalts nach 3 schadenfreien Jahren (gilt nicht für die Elementarschadenversicherung)
  • Auf die Motorradversicherung bekommst du Prämienschutz im Schadenfall und 1 Jahr kostenloser Verkehrsschutz.

Was ist eine Hausratversicherung - und was gilt als Hausrat?

Die Hausratversicherung schützt dein Hab und Gut unter anderem bei einem Wohnungsbrand, bei Einbruch oder bei Wasserschäden. Stell dir vor, dein Haus oder deine Wohnung sei ein Puppenhaus und du stellst es einmal auf den Kopf. Alles, was jetzt herausfällt, gehört auf jeden Fall zum Hausrat – und zusätzlich noch das Velo im Keller, die Skiausrüstung in der Garage und das Kofferset auf dem Estrich. Wähle die Versicherungssumme so, dass du den gesamten Inhalt des Zügelwagens damit neu kaufen könntest.

Wie kann ich die Versicherungssumme Hausrat berechnen?

Die Versicherungssumme entspricht dem Gesamtwert deines Hausrats. Wer kann schon spontan sagen, welchen Wert sein Hausrat hat? Bei Menschen mit Bürojob hat allein der Inhalt des Kleiderschranks oft eine fünfstellige Summe gekostet. Auch das edle Geschirr in der Küche war nicht kostenlos und die teure Skiausrüstung im Keller hat sowieso ihren Preis.

Verlass dich deshalb nicht blind auf die Standardwerte des Online-Rechners, der dir basierend auf deinen Angaben eine Versicherungssumme vorschlägt. Denn das Tool weiss ja nicht, dass du 2‘000 Bücher im Wohnzimmer stehen hast, als begeisterter Sportler sowohl eine breite Winter- als auch Sommerausrüstung dein Eigen nennst, eine umfangreiche CD- bzw. Schallplattensammlung besitzt oder seit 35 Jahren antike Möbel sammelst.

Wichtig:  Wenn du deine Summe zu niedrig ansetzt, läufst du Gefahr, dass du im Fall der Fälle nur einen Teil des Schadens ersetzt bekommst. Denn Versicherer haben das Recht, bei einer zu niedrig gewählten Versicherungssumme ihre Leistungen anteilmässig zu kürzen. Lies hier, wie du dich vor Unterversicherung schützt. 

Tipp: Lauf mit einem Notizblock von Zimmer zu Zimmer, um den realistischen Wiederbeschaffungswert deines Hausrats zu bestimmen – denk dabei auch an die im Keller, Estrich und in der Garage verstauten Sachen. Frag bei der Hotline oder auf deiner Generalagentur nach, falls du unsicher bist, oder verwende unser Inventarblatt zur Ermittlung der Versicherungssumme.

Welche Versicherungen brauche ich zwingend für meine erste Wohnung?

Grundsätzlich gibt es keine obligatorische Versicherungen für deine erste Mietwohnung. Allerdings empfehlen wir dir, zumindest eine Hausratversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.

  • Eine Hausratversicherung versichert dein Hab und Gut. Sie kommt zum Beispiel für den Schaden auf, wenn bei dir zuhause eingebrochen wird.
  • Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die du aus Versehen anderen zufügst. Zum Beispiel, wenn du mit deinem Velo das Auto deines Nachbarn verkratzt.

Gut zu wissen: Viele Vermieterinnen und Vermieter verlangen eine Privathaftpflichtversicherung.

Braucht man eine gemeinsame Versicherung in der Wohngemeinschaft (WG)?

Es ist möglich, als Wohngemeinschaft die Privathaftpflicht- und die Hausratversicherung zusammen zu legen. Dies empfiehlt sich jedoch aus zwei Gründen nicht:

  • Da in einer WG oft die Mieterinnen und Mieter wechseln, muss auch die Versicherung dauernd angepasst werden. Ausserdem verlieren die Ausziehenden den Versicherungsschutz.
  • In einer gemeinsamen Versicherung sind alle Mitbewohnerinnen und Mitbewohner gleich versichert. Es kann jedoch sein, dass nicht alle WG-Mitglieder den gleichen Versicherungsschutz brauchen. Zum Beispiel dann, wenn ein WG-Mitglied nur wenige Möbel hat und ein anderes ein teures Musikinstrument besitzt.

Wir empfehlen deshalb, dass sämtliche WG-Mitglieder selber eine Privathaftpflicht- und eine Hausratversicherung abschliessen.

Gut zu wissen: Schäden, die sich WG-Mitglieder gegenseitig zufügen, werden üblicherweise nicht von der Privathaftpflichtversicherung bezahlt.

Wer bezahlt Schäden, die beim Umzug an meinem Hab und Gut entstanden sind?

Helfen dir deine Freunde beim Umzug und beschädigen etwas, dann haften sie nur begrenzt, denn sie haben aus Gefälligkeit gehandelt. In diesem Fall wird die Haftpflichtversicherung deiner Freunde wohl nur einen Teil des Schadens übernehmen.

Engagierst du eine Umzugsfirma, solltest du vor Vertragsabschluss einen Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werfen. Prüfe, für welche Beträge die Umzugsfirma haftet, denn sie kann ihre Haftung begrenzen. Klär ab, ob bestimmte Schäden von der Haftung ausgeschlossen sind. Je nach dem lohnt es sich, eine spezielle Transportversicherung abzuschliessen.

Gut zu wissen: Bei Zurich ist dein Hausrat während des Umzugs bis zu CHF 2'000 geschützt, sofern du die Zusatzversicherung "Haushaltkasko" abgeschlossen hast.

Wer haftet für Schäden, die bei einer Probefahrt passieren?

Hier unterscheiden wir zwischen Schäden, die Dritte durch einen Unfall erleiden und Schäden am Fahrzeug.

Schäden an Dritte: Die Auto-Haftpflichtversicherung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters kommt für Sach- und Personenschäden auf, die Dritte beim Unfall mit dem Auto erleiden. 

Schäden am Fahrzeug: Ein Schaden am Probefahrzeug selber wird von der (Voll-)Kaskoversicherung getragen, sofern eine solche besteht. Ansonsten muss die Lenkerin oder der Lenker diesen grundsätzlich selber tragen. Hat die Lenkerin oder der Lenker eine Fremdlenkerversicherung, übernimmt diese den Schaden. Eine Fremdlenkerversicherung kann Bestandteil einer Haushaltsversicherung sein. 

Wo soll ich mein erstes Auto kaufen und was sollte ich dabei beachten?

Grundsätzlich kannst du dein Auto von verschiedenen Anbietern kaufen: von einer Privatperson, einer offiziellen Garage oder einem unabhängigen Autohändler. Du kannst dein Fahrzeug auch über ein Online-Portal kaufen. Du solltest in jedem Fall vor dem Kauf wissen, worauf du achten solltest.

Wenn du einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson oder von einem offiziellen Händler kaufst, solltest du auf das Datum der letzten Motorfahrzeugkontrolle (MFK) achten. So kannst du böse Überraschungen vermeiden. Generell solltest du bei Gebrauchtwagen die Vergangenheit des Fahrzeugs berücksichtigen. Wie viele Vorbesitzer oder Vorbesitzerinnen hatte das Auto? Wurden alle Services regelmässig durchgeführt und dokumentiert? Gibt es allfällige Garantien des Herstellers oder des Händlers? Falls nicht, lohnt es sich, eine solche Garantieverlängerung zu kaufen?

Weitere Tipps zum Kauf von Gebrauchtwagen findest du in unserem Ratgeber "5 Tipps zum Occasionkauf".

Was sollte ich als Junglenkerin oder Junglenker beachten, wenn ich eine Autoversicherung abschliesse?

Als Junglenkerin oder Junglenker bis 25 Jahre hast du meistens höhere Selbstbehalte in der Haftpflichtversicherung deines Autos. Das heisst, du trägst im Schadenfall einen grösseren Teil der Kosten selbst. Wir raten dir deshalb, bei Vertragsabschluss die Selbstbehalte zu prüfen.

Einige Versicherer bieten für Junglenkerinnen und Junglenker attraktive Vorteile. Dazu gehören zum Beispiel Prämienrückerstattungen nach schadenfreien Jahren oder günstige Produktlösungen.

Zurich bietet Junglenkerinnen und Junglenker unter 25 Jahren verschiedene Vorteile:

  • Nach 3 Jahren ohne Schaden erhältst du 10% der Prämie zurück.
  • Bis zu deinem 25. Geburtstag reduziert sich deine Prämie Jahr für Jahr.
  • Du erhältst 15% Rabatt, falls deine Eltern mindestens 2 Verträge bei Zurich haben.
  • Du erhältst einen Kombirabatt, wenn du deine Hausrat- oder Lebensversicherung bei Zurich abschliesst.
  • Du erhältst 10% Rabatt, wenn du mindestens zwei Jahre eine bestehende Motorfahrzeugversicherung bei Zurich hast.

Was kostet ein Auto pro Monat?

Diese Frage können wir nicht pauschal beantworten. Die Unterhaltskosten eines Fahrzeugs unterscheiden sich dafür zu stark. Treibstoff- oder Stromverbrauch, Verkehrssteuern, Versicherungen, Service-Kosten und Kosten für Parkplätze sind wichtige Punkte, die Sie beachten müssen.

Grundsätzlich sollte Ihnen aber bewusst sein, dass ein Auto jeden Tag kostet. Auch dann, wenn Sie das Auto nicht bewegen.

Wie kann ich beim Autofahren meine Kosten minimieren?

Eine vorausschauende Fahrweise mit genügend Abstand, sanften Beschleunigungen und Abbremsungen senkt langfristig deine Kosten beim Autofahren. Mit einer gemässigten Fahrweise schonst du deine Bremsen und reduzierst gleichzeitig das Risiko von Auffahrunfällen. So kannst du Kosten für kleine Reparaturen und Selbstbehalte sparen.

Was muss man im Auto mitführen?

Auf Schweizer Strassen gibt es Sachen, die musst du im Auto mitführen. Ansonsten kannst du gebüsst werden. Folgende Dokumente und Gegenstände sind im Auto obligatorisch:

  • Füh­rer­aus­weis
  • Fahr­zeug­aus­weis
  • Ab­gas­do­ku­ment (für Fahr­zeu­ge ohne OBD-Feh­ler­spei­cher)
  • Pan­nend­rei­eck
  • Au­to­bahn­vi­gnet­te (für Autobahnen)

Im Ausland gelten je nach Land andere Regelungen. Informiere dich vor deiner Auslandsreise über die Bestimmungen des jeweiligen Landes.

Wer ist alles bei der Reiseversicherung mitversichert?

Versichert sind je nach Vereinbarung die Einzelperson oder alle im gleichen Haushalt lebenden Personen.

  • Einzelperson: Versichert bist du als Versicherungsnehmer.
  • Alle im gleichen Haushalt lebenden Personen: Versichert sind du als Versicherungsnehmer und sämtliche Personen, die mit dir in Wohngemeinschaft leben oder als Wochen- oder Wochenendaufenthalter regelmässig in deinen Haushalt zurückkehren. Weitere Informationen zur Versicherungsdeckung entnimmst du den AVB in unseren Downloads.

Ist bei Reiseversicherung auch Rückführung im Kranken-, Todesfall inbegriffen?

Ja, die Repatriierung ist bei ernsthafter Erkrankung oder schwerem Unfall der versicherten Person an den ständigen Wohnort in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein bzw. das dortige Spital versichert.

Weiter sind die Kosten für die Bergung und Überführung des Leichnams eines Versicherten an den Wohnort in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein versichert.

Gilt meine Pannenversicherung auch im Ausland während Reisen?

Die Versicherung gilt für Schadenereignisse, die in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, in den Staaten Europas sowie in den Mittelmeerrand- und Inselstaaten eintreten. Bei Transport über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb der örtlichen Geltung liegen.

In folgenden Staaten gilt die Versicherung jedoch nicht: Weissrussland, Moldawien, Ukraine, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen und Syrien.

Was beinhaltet die Reisegepäckversicherung?

Versichert ist das Reisegepäck, welche die versicherten Personen zum persönlichen und privaten Gebrauch auf einer Reise mitführen oder einer Transportunternehmung zur Beförderung ans Reiseziel übergeben, bis zu der in der Police aufgeführten Versicherungssumme.

Schäden am Reisegepäck

Versichert sind Schäden am Reisegepäck durch Diebstahl oder durch plötzliche, unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Fallschirme, Gleitschirme, Hängegleiter und Kitesurfingausrüstungen sind nur gegen Diebstahl oder Verlust versichert.

Gepäckverspätung

Versichert sind die Kosten für unbedingt notwendige Anschaffungen von Ersatzgegenständen bis maximal 30% der Versicherungssumme, wenn das zur Beförderung übergebene Reisegepäck verspätet ausgeliefert wird.

Falls ich aus geschäftlichen Gründen eine Reise absagen muss, übernimmt die Versicherung dann die Kosten?

Nein, ausser wenn

- der Arbeitsvertrag der versicherten Person unerwartet durch den Arbeitgeber gekündigt wird (eine selbstverschuldete Kündigung ist nicht versichert);
- der beim RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) als arbeitslos gemeldete Versicherte Auflagen vom RAV befolgen muss oder ein neues Arbeitsverhältnis annimmt; und als direkte Folge davon die bereits gebuchte Reise nicht antreten kann.

Warum lohnt sich die Säule 3a?

Die Säule 3a bietet dir eine ideale Kombination: Du sparst heute Steuern und baust gleichzeitig ein finanzielles Polster für deinen Ruhestand auf. Einzahlungen kannst du jährlich von deinem steuerbaren Einkommen abziehen, was deine Steuerlast reduziert. Über die Jahre hilft der Zinseszinseffekt, dein Vermögen bis zur Pensionierung stetig zu vermehren. So kannst du mögliche Lücken aus der 1. und 2. Säule schliessen und deinen Lebensstandard fürs Alter besser aufrechterhalten.

Diese Vorsorgelösung ist optimal für Personen, die AHV-pflichtig sind, Steuern sparen und langfristig Vermögen aufbauen möchten.

Wann kann ich das Ersparte aus der Säule 3a beziehen und welche Ausnahmen gibt es?

Das angesparte Geld in der Säule 3a dient in erster Linie deiner Altersvorsorge. Eine reguläre Auszahlung ist frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Referenzalter möglich.

Ausnahmen:

  • Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • definitiver Wegzug aus der Schweiz
  • Rückzahlung einer Hypothek
  • Bezug einer vollen IV-Rente

Eine vorzeitige Auszahlung musst du beantragen und deinen Ausnahmefall nachweisen.

Gut zu wissen: Du kannst auch mehrere Säule 3a-Vorsorgelösungen besitzen und die Auszahlungen gestaffelt vornehmen. Auf diese Weise ist die Steuerlast geringer, weil du nicht das gesamte Vermögen auf einmal versteuern musst. Generell empfiehlt es sich, vor einer Auszahlung zu prüfen, was die steuerlichen Folgen sind und welche Auswirkungen das auf deine Gesamtvorsorge hat.

Wie funktioniert das 3-Säulen-Prinzip der Schweiz?

Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen:

  • der staatlichen Vorsorge (1. Säule)
  • der beruflichen Vorsorge (2. Säule) 
  • der privaten Vorsorge (3. Säule)

Das Ziel des Schweizer Vorsorgesystem ist es, der Schweizer Bevölkerung in allen Lebenslagen ein verlässliches Ein­kommen zu sichern. Zum Beispiel nach der Pensio­nierung, im Todesfall der Partnerin oder des Partners oder bei dauer­hafter Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. 

1. Säule – Staatliche Vorsorge

Bei der 1. Säule geht es um die Existenzsicherung. Mit dieser Rente soll der minimal notwendige Lebensbedarf gedeckt werden. Die 1. Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) sowie der Erwerbsersatzordnung (EO).

Erfahren Sie mehr auf vita.ch.

2. Säule – Berufliche Vorsorge

Die 2. Säule sichert den gewohnten Lebensstandard. In die berufliche Vorsorge zahlen Mitarbeitende und Arbeitgeber mindestens gleich viel in eine Pensionskasse ein. Der Arbeitgeber kann freiwillig auch mehr einzahlen.

Erfahren Sie mehr auf vita.ch.

3. Säule – Private Vorsorge

Das Vermögen in der 3. Säule dient dazu, allfällige Vorsorgelücken aus der 1. und 2. Säule zu schliessen. Sie ermöglicht es dir auch, früher in Rente zu gehen oder Träume und Wünsche nach der Pensionierung zu erfüllen.

Erfahre mehr in unserem Artikel zum 3 Säulen Prinzip.

Bank oder Versicherung: Wo liegen die Unterschiede in der 3. Säule?

Die grössten Unterschiede zwischen einer Säule-3a-Lösung einer Bank oder einer Versicherung liegen beim Risikoschutz für dich und deine Familie, deinem Sparziel und der Vertragsdauer

Risikoschutz für Familien und Sparziel
Bei einer Versicherung schliesst du im Rahmen der Säule 3a einen Versicherungsvertrag ab. Dieser beinhaltet einen Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit und/oder Tod. Das heisst, falls du erwerbsunfähig wirst, zahlt deine Versicherung den jährlich anfallenden Betrag in die Säule 3a für dich ein. Du sparst entsprechend weiterhin für die Pensionierung, auch wenn du nicht mehr arbeiten kannst. Je nach gewählter Vorsorgelösung wird dir zusätzlich eine Erwerbsunfähigkeitsrente bis zur Pensionierung ausbezahlt. Du erreichst dein definiertes Sparziel in jedem Fall. Im Todesfall wird deinen Hinterbliebenen ein Todesfallkapital ausbezahlt. Somit sind deine Liebsten zumindest vor den finanziellen Folgen dieses Schicksalsschlags geschützt. Diesen Versicherungsschutz bezahlst du mit einem Teil deiner Prämie.

Wenn du deine Säule 3a bei einer Bank eröffnest, liegt der Hauptfokus auf dem Sparprozess. Du und/oder deine Familie seid dabei nicht gegen die finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit oder eines Todesfalls geschützt. Falls du deiner Arbeit nicht mehr nachgehen kannst, darfst du auch nicht mehr in die Säule 3a einzahlen. In diesem Fall erreichst du dein definiertes Sparziel nicht.

Vertragsdauer
Der Versicherungsvertrag im Rahmen der Säule 3a hat stets eine fixe Vertragsdauer. Diese reicht meistens bis zum ordentlichen Pensionsalter. Du verpflichtest dich, regelmässig einen bestimmten Betrag in die Säule-3a-Police einzuzahlen.
Nach dem dritten Versicherungsjahr hast du aber die Möglichkeit, die Zahlungen bis zu drei Jahre zu pausieren. Der Versicherungsschutz erlischt dabei nicht. Das heisst, du bist weiterhin vollumfänglich versichert, wenn du zum Beispiel eine Babypause einlegst oder im Ausland bist. Die einzige Folge daraus ist, dass sich dein Sparziel um diese pausierten Beträge verringert.

Darf ich Beiträge für die Altersvorsorge in der Steuererklärung abziehen?

Einzahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) kannst du von deinem steuerbaren Einkommen abziehen. Unabhängig davon, ob es sich um eine 3a-Police bei einer Versicherung oder ein 3a-Sparkonto bei einer Bank handelt. Die Maximaleinzahlungen sind beschränkt. Lücken in der Pensionskasse (2. Säule) kannst du mit Einkäufen schliessen, die grundsätzlich steuerabzugsfähig sind. Einkäufe in deine Pensionskasse solltest du allerdings nicht nur steuertechnisch betrachten, sondern auch gut planen.

Wie kann ich mit der Säule 3a Steuern sparen?

Du darfst die Einzahlungen in die Säule 3a von deinem steuerbaren Einkommen abziehen und so deine Steuerbelastung senken. Angestellte und Selbstständige, die an eine Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen bis zu CHF 7'258 (2025) einzahlen und abziehen. Selbstständige ohne Anschluss an eine Pensionskasse können bis zu 20 % ihres AHV-pflichtigen Nettoerwerbseinkommens einzahlen und abziehen, maximal CHF 36'288 (2025). Die Steuerersparnis beträgt pro CHF 1’000 Einzahlung, je nach Einkommen und Wohnort, CHF 150 bis CHF 400.

Das Guthaben (Vermögen) und alle Zinserträge (Einkommen) werden bis zur Auszahlung nicht besteuert. Dafür wird das Guthaben bei der Auszahlung separat vom Einkommen besteuert. Diese Kapitalleistungssteuer ist progressiv. Darum solltest du mehrere 3a-Lösungen führen und in unterschiedlichen Jahren auflösen, um deine Steuerbelastung zu optimieren. Die Auszahlung ist fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters möglich. Jede 3a-Lösung muss ganz aufgelöst werden.

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