Die grössten Unterschiede zwischen einer Säule-3a-Lösung einer Bank oder einer Versicherung liegen beim Risikoschutz für dich und deine Familie, deinem Sparziel und der Vertragsdauer
Risikoschutz für Familien und Sparziel
Bei einer
Versicherung schliesst du im Rahmen der
Säule 3a einen Versicherungsvertrag ab. Dieser beinhaltet einen Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit und/oder Tod. Das heisst, falls du erwerbsunfähig wirst, zahlt deine Versicherung den jährlich anfallenden Betrag in die Säule 3a für dich ein. Du sparst entsprechend weiterhin für die Pensionierung, auch wenn du nicht mehr arbeiten kannst. Je nach gewählter Vorsorgelösung wird dir zusätzlich eine Erwerbsunfähigkeitsrente bis zur Pensionierung ausbezahlt. Du erreichst dein definiertes Sparziel in jedem Fall. Im Todesfall wird deinen Hinterbliebenen ein Todesfallkapital ausbezahlt. Somit sind deine Liebsten zumindest vor den finanziellen Folgen dieses Schicksalsschlags geschützt. Diesen Versicherungsschutz bezahlst du mit einem Teil deiner Prämie.
Wenn du deine Säule 3a bei einer Bank eröffnest, liegt der Hauptfokus auf dem Sparprozess. Du und/oder deine Familie seid dabei nicht gegen die finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit oder eines Todesfalls geschützt. Falls du deiner Arbeit nicht mehr nachgehen kannst, darfst du auch nicht mehr in die Säule 3a einzahlen. In diesem Fall erreichst du dein definiertes Sparziel nicht.
Vertragsdauer
Der Versicherungsvertrag im Rahmen der Säule 3a hat stets eine fixe Vertragsdauer. Diese reicht meistens bis zum ordentlichen Pensionsalter. Du verpflichtest dich, regelmässig einen bestimmten Betrag in die Säule-3a-Police einzuzahlen.
Nach dem dritten Versicherungsjahr hast du aber die Möglichkeit, die Zahlungen bis zu drei Jahre zu pausieren. Der Versicherungsschutz erlischt dabei nicht. Das heisst, du bist weiterhin vollumfänglich versichert, wenn du zum Beispiel eine Babypause einlegst oder im Ausland bist. Die einzige Folge daraus ist, dass sich dein Sparziel um diese pausierten Beträge verringert.